Bedingungen und Konditionen

Vereinigtes Königreich

Version: 10-2023
Der Service (wie im Folgenden definiert), der von ParkBee Limited, einem in England und Wales eingetragenen Unternehmen mit der Registernummer 10130303, dessen eingetragener Sitz sich in 180 Borough High Street, SE1 1LB London, England befindet ("ParkBee", "wir", "wir" oder "unser"), bereitgestellt wird, unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen"). Diese Bedingungen gelten für jede Vereinbarung zwischen ParkBee und dem Nutzer des Dienstes ("Kunde", "Sie" oder "Ihr"). Indem Sie auf die Dienste zugreifen und/oder sie nutzen, erkennen Sie diese Bedingungen an und erklären sich damit einverstanden, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Sie beziehen sich auf Ihre Nutzung des Dienstes und der Parkhäuser.

Background
1. Definitionen
Bestimmte Begriffe, die in diesen Bedingungen vorkommen, haben eine feste Bedeutung (unabhängig davon, ob der Begriff großgeschrieben ist oder nicht), sofern nicht anders angegeben: 1.1. "Vereinbarung" bezeichnet jede Vereinbarung zwischen ParkBee und dem Kunden über die Nutzung (eines beliebigen Aspekts des) Service, die jede Form annehmen kann, einschließlich einer elektronischen Vereinbarung oder einer Fernvereinbarung, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder auf andere Weise geschlossen wurde; 1.2. "ANPR" bedeutet automatische Nummernschilderkennung; 1.3. "Parkplatz" bezeichnet Parkmöglichkeiten auf dem Gelände und/oder in den Gebäuden von Garagenbesitzern, die von uns (oder in unserem Namen) verwaltet werden und für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen sind; 1.4. "Vertrauliche Informationen" sind die Informationen von ParkBee über den Service, die Dokumentation, die Software, die darin enthaltenen Geschäftsgeheimnisse und alle anderen schriftlichen oder elektronischen Informationen, die entweder (i) als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind oder denen ein schriftlicher Hinweis beiliegt, dass diese Informationen vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt sind, oder (ii) nicht als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind, aber bei Offenlegung gegenüber Dritten dem Eigentümer dieser Informationen vernünftigerweise und vorhersehbar einen Wettbewerbsschaden zufügen könnten. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die, wie von Ihnen nachgewiesen, (i) öffentlich zugänglich sind, (ii) von einer Partei rechtmäßig von Dritten ohne Einschränkungen der Offenlegung erlangt wurden oder (iii) von einer Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne auf vertrauliche Informationen Bezug zu nehmen oder diese zu verwenden; 1.5. "Ereignisse höherer Gewalt" sind Ereignisse oder Umstände oder eine Kombination solcher Ereignisse oder Umstände, die nicht ParkBee zuzuschreiben sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Störungen des Internets oder anderer Telekommunikationseinrichtungen, Ausfälle von (Dritt-)Parteien, von denen ParkBee bei der Bereitstellung des Service abhängig ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf EasyPark oder Parteien (wie Garagen- oder Immobilienbesitzer), die die Parkplätze anbieten), Stromausfälle oder -störungen, Fehlfunktionen der Parkplätze, der mangelhafte Zustand von Gegenständen, Geräten, Software, Daten, die der Kunde ParkBee zur Verfügung gestellt hat, oder anderer Materialien, mit deren Verwendung der Kunde ParkBee beauftragt hat, und/oder die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter (aufgrund von Krankheit, Streiks oder anderweitig); 1.6. "Parkgebühr" bezeichnet einen Teil der Gebühr, die der Nutzer für die Nutzung des Parkhauses zahlt und die sich üblicherweise aus dem Stundentarif multipliziert mit den Stunden, die der Nutzer geparkt hat, ergibt. Der Begriff Parkgebühr ist gleichbedeutend mit den Begriffen Parktarif und für Eigentümer als Bruttoeinnahmen zu verstehen; 1.7. "Zahlungsaufforderung" bezeichnet eine Benachrichtigung, in der der Kunde aufgefordert wird, unbezahlte Zahlungs- und Servicegebühren sowie Zahlungen aufgrund einer Verletzung von Verpflichtungen zu leisten; 1.8. "Parktransaktion" bezeichnet das Bezahlen und Parken über die Services von ParkBee mittels einer Buchung oder eines Minutenparkens; 1.9. "EReg" bezeichnet den Verband der europäischen Fahrzeug- und Fahrerregistrierungsbehörden und/oder sein spezifisches Mitglied in einem entsprechenden Land; 1.10. "Service" bezeichnet die Software und Technologie von ParkBee für die Buchung, den Zugang und die Nutzung von Parkplätzen, die es Kunden ermöglichen, über EasyPark, Yellowbrick, JustPark, RingGo, Mobypark und/oder andere Apps und/oder Anwendungen, die in Apps von Drittanbietern integriert werden können, auf freien Parkplätzen zu parken; 1.11. "Buchung" bezeichnet die Online-Buchung eines Parkplatzes (der kein ausgewiesener Parkplatz ist) auf einem Parkplatz zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit über den Service oder eine mit dem Service verbundene Drittanwendung durch den Kunden, indem er das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und andere persönliche Daten (z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer) angibt, die ParkBee benötigt, um die Buchung wie angegeben zu bearbeiten; 1.12. "Parken pro Minute" bedeutet Parken mit dem Service go.parkbee.net. Der Kunde kann pro Minute für die genaue Parkdauer bezahlen, indem er das Kennzeichen des Fahrzeugs und andere persönliche Daten angibt, die ParkBee für die Abwicklung der Parktransaktion benötigt (z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer); 1.13. "Abonnement" bezeichnet die Vereinbarung, die es dem Kunden erlaubt, einen bestimmten Parkplatz zu nutzen, entweder für einen bestimmten Zeitraum oder nicht, wofür er eine monatliche Abonnementgebühr an ParkBee zahlt; 1.14. "Drittanwendungen" bezeichnet jede Drittanwendung, in die der Service integriert ist, um den Service bereitzustellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf EasyPark, Park-line, RingGo und/oder andere Anbieter von Drittanwendungen); 1.15. "Gemeinschaft" bezeichnet einen Service von ParkBee, der es Garagenbesitzern ermöglicht, Mietern des Garagenbesitzers per Smartphone Zugang zum Parkplatz zu gewähren.
  1. a. Gemeinschaft Manager - die Person beim Mieter des Garagenbesitzers, die Gemeinschaftsmitglieder innerhalb des zur Verfügung gestellten Parkplatzes anlegen, ändern und löschen kann;
  2. b. Gemeinschaftsmitglied - der Mitarbeiter des Mieters, der über den Gemeinschaft Manager parkt, hat Zugang zum Gemeinschaftsmitglied. Dieser Zugang erfolgt über das Smartphone (mit Unterstützung der neuesten Smartphone-Version);
1.16. "Fahrzeug" - jedes Fahrzeug zur Beförderung von Personen oder Gegenständen, das auf den Parkplatz einfährt, einschließlich aller mechanischen Geräte auf Rädern oder Ketten, ihrer Ausrüstung und ihres Zubehörs;
2. Dienstleistungen - Allgemeines
2.1. Der Kunde kann den Service, einschließlich einer Buchung, direkt von ParkBee oder über eine Drittanwendung (wie andere Park-Apps) erwerben. Bei der Nutzung einer Drittanwendung wird die Zahlung durch den Anbieter der Drittanwendung abgewickelt. Um Zweifel auszuschließen: Ein Vertrag kommt zwischen dem Kunden und ParkBee zustande, sobald der Service oder die Buchung gekauft/getätigt wird. 2.2. Die Drittanwendung stellt ParkBee die notwendigen Informationen über das Fahrzeug zur Verfügung, um die Dienstleistung zu erbringen. 2.3. Wenn der Kunde den Service nutzt, um eine Buchung vorzunehmen, für die er die Park- und Servicegebühren im Voraus bezahlt (ParkBee-Buchung), kauft der Kunde die Buchung direkt von ParkBee. Die Zahlung wird von ParkBee abgewickelt. Wenn der Kunde länger als der im Voraus bezahlte Zeitraum bleiben möchte, kann er seinen verlängerten Aufenthalt über die Option "Overstay" buchen und bezahlen. 2.4. Wenn der Kunde den Service nutzt, um auf dem Parkplatz anzukommen und direkt zu parken ("Parken pro Minute - ParkBee Go"), kauft der Kunde den Service direkt bei ParkBee. Der Kunde erhält eine SMS mit einem Link, über den er in das Parkhaus einfahren kann. Der Kunde bezahlt über den oben genannten Link, bevor er das Parkhaus verlässt.
3. Park- und Servicegebühren
3.1. Die vom Kunden zu zahlenden Park- und Servicegebühren (in der jeweils geltenden Fassung) werden in den Drittanbieteranwendungen und im Service angezeigt. Der vom Kunden für eine Buchung zu zahlende Betrag wird während des Buchungsvorgangs angezeigt und muss vereinbart werden, um die Buchung erfolgreich abschließen zu können. Je nachdem, wie die Buchung vorgenommen wird, muss die Buchungsgebühr, die sich aus der Kombination von Park- und Servicegebühr zusammensetzt, entweder im Voraus direkt an ParkBee oder im Nachhinein, zum Beispiel über Drittanwendungen, bezahlt werden. 3.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Park- und Servicegebühren zu zahlen und die Anweisungen in der Zahlungsaufforderung zu befolgen, die diesen Bedingungen beigefügt ist. Andernfalls können wir Ihnen eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen (siehe Abschnitt 9 (Parkverstöße) dieser Bedingungen). 3.3. ParkBee ist jederzeit berechtigt, die Park- und Servicegebühren in angemessener Weise und im gesetzlich zulässigen Umfang zu ändern und/oder das Preismodell zu ändern. 3.4. ParkBee kann ein dynamisches Preismodell verwenden, um die angemessene Parkgebühr zu bestimmen. Diese wird durch Algorithmen, Angebot und Nachfrage bestimmt und kann je nach Parkhaus und Parktransaktion variieren. 3.5. ParkBee erhebt eine Servicegebühr für jede Parktransaktion. Die Servicegebühren werden im Falle einer Stornierung durch den Kunden nicht zurückerstattet. Sie werden jedoch zurückerstattet, wenn ParkBee die Buchung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen storniert.
4. Buchungen
4.1. Beachten Sie, dass auf bestimmten Parkplätzen Buchungen für einen bestimmten Zeitraum im Voraus vorgenommen werden können, wie im Buchungsvorgang angegeben. In einigen Fällen kann eine Buchung für die Nutzung der Services auf einem bestimmten Parkplatz obligatorisch sein. 4.2. Sobald eine Buchung vorgenommen wurde, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Parkplatz während eines begrenzten Zeitraums zu betreten, der bei der Buchung angegeben wird. Bitte vergewissern Sie sich vor Abschluss einer Buchung, dass Sie das Gelände des Parkplatzes innerhalb des genannten Zeitraums betreten können. 4.3. Eine einmal getätigte Buchung kann bis zu einer Stunde vor Beginn der Buchung geändert oder storniert werden, wie in der Bestätigungs-E-Mail angegeben. ParkBee gewährt keine Rückerstattung für Buchungen, da Artikel 6:230p(d) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet. In Ausnahmesituationen, in denen ParkBee nicht in der Lage ist, dem Wunsch des Kunden in Bezug auf eine Buchung nachzukommen (d.h. es steht kein freier Parkplatz zur Verfügung), hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung der Park- und Servicegebühren, sofern er ParkBee unverzüglich über support@parkbee.com davon in Kenntnis setzt. 4.4. Um eine Buchung auf einem Parkplatz oder an einem Standort mit automatischer Nummernschilderkennung (ANPR) vorzunehmen, benötigt ParkBee das Kennzeichen des Fahrzeugs des Kunden. Nach der Buchung kann der Kunde den Parkplatz mit dem Fahrzeug, dessen Kennzeichen er angegeben hat, und/oder mit Hilfe von Apps von Drittanbietern gemäß den vorliegenden Bedingungen befahren. Falls der Parkplatz über eine automatische Nummernschilderkennung (ANPR) verfügt und ParkBee mit der entsprechenden automatischen Nummernschilderkennung (ANPR) integriert ist, kann das Nummernschild mit Hilfe der automatischen Nummernschilderkennung (ANPR) erkannt werden, so dass der Kunde ein- und ausfahren kann. 4.5. Mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von ParkBee können bestimmte treue Kunden, die von ParkBee ausgewählt werden, anhand ihres Kennzeichens in einen Parkplatz ein- und ausfahren, ohne zuvor eine Buchung vornehmen zu müssen.
5. Persönliches Abonnement
5.1. Ein Abonnement wird direkt bei ParkBee erworben. Sobald das Abonnement aktiviert ist, kann der Kunde den betreffenden Parkplatz jederzeit betreten und verlassen. 5.2. Der Kunde muss ein Benutzerkonto einrichten, um ein Abonnement nutzen zu können. Mit dem Benutzerkonto kann der Kunde ein Abonnement für einen Parkplatz abschließen und einen monatlichen Abrechnungszyklus einrichten, sofern nicht anders vereinbart. 5.3. Der Kunde richtet die Zahlung für den ersten Abrechnungszyklus (einen Monat) ein, um ein Abonnement zu aktivieren. Das Datum der Zahlung ist das Datum, an dem das Abonnement aktiviert wird. Dieses Zahlungsdatum kann sich ändern, z.B. im Falle einer Nichtbezahlung. Wenn die monatliche Gebühr nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Zahlungsdatum bezahlt wird, läuft das Abonnement automatisch aus. Die Möglichkeit der Nutzung des Parkplatzes durch den Kunden erlischt. 5.4. Der Kunde kann ein Abonnement jederzeit über sein Benutzerkonto kündigen. Ein Abonnement bleibt in jedem Fall bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums aktiv. 5.5. ParkBee kann ein Abonnement jederzeit aufgrund von unvorhergesehenen Änderungen in Bezug auf den Parkplatz kündigen. Das Abonnement endet automatisch am Ende des Abrechnungszeitraums. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Abonnement auf einen anderen Standort zu ändern, indem er sich an den ParkBee-Kundendienst wendet.
6. Business Abonnement
6.1. Ein Business Abonnement wird direkt bei ParkBee erworben. Sobald das Abonnement aktiviert ist, kann der Kunde den betreffenden Parkplatz oder Standort jederzeit im Rahmen des Abonnements betreten und verlassen. 6.2. ParkBee erstellt für den Kunden ein Gemeinschaftskonto, damit der Kunde Benutzer hinzufügen kann. Jeder Benutzer muss die ParkBee Gemeinschaft herunterladen und sich anmelden, um den Parkplatz zu betreten und zu verlassen. 6.3. Das Abonnement wird nach Unterzeichnung der Vereinbarung aktiv und beginnt zu dem in der Vereinbarung angegebenen Startdatum. Das Abonnement wird stillschweigend monatlich verlängert und verwendet einen monatlichen Abrechnungszyklus, sofern in der Kooperationsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnung wird zu Beginn eines neuen Monats mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen verschickt. Wenn nach Ablauf der Zahlungsfrist der letzten Mahnung keine Zahlung eingegangen ist, wird der Zugang zum Parkplatz gesperrt und es kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden. 6.4. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Standardzahlungsfrist für alle Rechnungen 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum. 6.5. Wenn die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen bei ParkBee eingeht, wird eine Servicegebühr für Zahlungsverzug fällig. Die Late Payment Service Fee beläuft sich auf zusätzliche 5% des in der Originalrechnung angegebenen Gesamtauftragswertes (ohne Mehrwertsteuer). Zur Verdeutlichung: Wenn der ursprüngliche Bestellwert GBP 1000 (ohne MwSt.) beträgt, wird eine Gebühr für Zahlungsverzug in Höhe von 5% (z.B. GBP 50 (ohne MwSt.)) auf den ausstehenden Betrag aufgeschlagen. 6.6. Für den Fall, dass der ursprüngliche Rechnungsbetrag zuzüglich aller zuvor aufgelaufenen Gebühren für Zahlungsverzug nach 30 Kalendertagen ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum (d.h. ab dem 31. Tag) unbezahlt bleibt, wird eine zusätzliche Servicegebühr für Zahlungsverzug in Höhe von 5 % des gesamten Bestellwerts für jeden weiteren 30-Tage-Zeitraum der Nichtbezahlung erhoben. 6.7. ParkBee berechnet die Gebühren für den Service bei Zahlungsverzug auf der Grundlage des ausstehenden Saldos der Rechnung. Diese Gebühren fallen weiterhin für jeden Zeitraum von 30 Kalendertagen an, bis der gesamte ausstehende Betrag beglichen ist. 6.8. ParkBee benachrichtigt den Kunden über alle Gebühren für den Service bei Zahlungsverzug, die auf den ausstehenden Saldo erhoben werden. Diese Benachrichtigungen werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Kunde in seinen Kontoinformationen angegeben hat. 6.9. Alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen werden in der folgenden Reihenfolge auf den ausstehenden Saldo angerechnet: zuerst auf etwaige Verzugsgebühren, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf den Hauptrechnungsbetrag. 6.10. Im Falle eines Streits über die Gebühr für Zahlungsverzug oder einen anderen Aspekt der Rechnung muss der Kunde ParkBee unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Die Parteien werden nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um etwaige Streitigkeiten auf gerechte und zeitnahe Weise beizulegen. 6.11. Die Entscheidung von ParkBee, in einem bestimmten Fall auf die Erhebung von Gebühren für den Service für verspätete Zahlungen zu verzichten oder diese aufzuschieben, stellt keinen Verzicht auf das Recht von ParkBee dar, diese Gebühren in späteren Fällen verspäteter Zahlungen anzuwenden. 6.12. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Abrechnungszeitraum kündigen. Diese Kündigung muss schriftlich unter abonnement@parkbee.com erfolgen. ParkBee wird die Kündigung schriftlich bestätigen. 6.13. ParkBee kann ein Abonnement jederzeit aufgrund von unvorhergesehenen Änderungen in Bezug auf den Parkplatz kündigen. ParkBee wird den Kunden hiervon rechtzeitig in Kenntnis setzen. Das Abonnement wird automatisch zum Ende des Abrechnungszeitraums beendet. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Abonnement auf einen anderen Standort zu ändern, indem er sich an den ParkBee-Kundenservice wendet. ParkBee wird sein Bestes tun, um gemeinsam mit dem Kunden eine geeignete Lösung zu finden. 6.14. ParkBee erhebt eine Service-Gebühr pro Abonnement. Die Service-Gebühr hilft ParkBee, die besten Spots und den besten Service für seine Kunden bereitzustellen. Diese Gebühr deckt (einen Teil) der Kosten von ParkBee, die direkt mit der Nutzung des Services verbunden sind.
7. Mitglieder der Gemeinschaft
7.1. Die Community-Manager können den Community-Mitgliedern über den Community-Dienst Mitgliedschaften gewähren und entziehen. 7.2. Für Community-Mitglieder gelten die gleichen Bedingungen wie für Kunden in dieser Vereinbarung. 7.3. ParkBee kann die Community-Mitgliedschaft jederzeit ganz oder teilweise schriftlich (per E-Mail) mit sofortiger Wirkung und ohne Zahlung einer Entschädigung kündigen, wenn (i) das Community-Mitglied gegen diese Bedingungen verstoßen hat, (ii) die Community-Mitgliedschaft von einer anderen als der benannten Person genutzt wurde, (iii) die Bereitstellung des Dienstes für das Community-Mitglied durch ParkBee nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll oder wünschenswert ist, was ParkBee nach eigenem Ermessen entscheidet.
8. Reklamationen und Beanstandungen
8.1. Wenn das Fahrzeug des Kunden auf dem Parkplatz beschädigt wird, das Fahrzeug des Kunden gestohlen wird oder irgendwelche Gegenstände aus dem Fahrzeug des Kunden gestohlen werden, während es sich auf dem Parkplatz befindet, sollte der Kunde;
  1. a. unverzüglich die Kundendienstabteilung von ParkBee zu benachrichtigen (zu erreichen über support@parkbee.com oder über die Kontaktdaten auf unserer Website: https://parkbee.com);
  2. b. im Falle eines Diebstahls unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen; und
  3. c. seine Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.
8.2. Jegliche Ansprüche gegen ParkBee oder Beschwerden über den Service sind an die Kundendienstabteilung zu richten, die über support@parkbee.com zu erreichen ist. Bevor Sie eine Forderung einreichen, informieren Sie sich bitte über Klausel 25 (Haftung) dieser Bedingungen, in der der Umfang der Verantwortung und Haftung von ParkBee in Bezug auf Schäden oder Verluste dargelegt ist.
9. Parkverstöße
9.1. Für die effektive Verwaltung des Parkplatzes ist es wichtig, dass:
  1. a. Der Kunde hält sich an alle Schilder und Verkehrsregeln im Parkhaus, die geltenden spezifischen Standort-/Garagenbedingungen und die vom Kunden zu zahlenden Park- und Servicegebühren;
  2. b. Der Kunde parkt innerhalb der Grenzen einer für ParkBee gekennzeichneten Bucht;
  3. c. Der Kunde parkt nicht in einer für einen bestimmten Zweck ausgewiesenen Parkbucht, wenn er dazu nicht berechtigt ist (z. B. Parken auf einem Behindertenparkplatz, ohne dass ein entsprechender Behindertenausweis angebracht ist, und/oder Parken auf einem Platz für Elektrofahrzeuge, wenn er die Ladevorrichtung nicht nutzt); und
  4. d. Der Kunde zahlt alle für seine Parktransaktion fälligen Beträge und erfüllt die in Klausel 14 (Ticketarten und Zahlungsmethoden) dieser Bedingungen festgelegten Anforderungen.
9.2. Wenn der Kunde die in 9.1 genannten Anforderungen nicht erfüllt, kann ParkBee dem Kunden eine Zahlungsaufforderung ausstellen, in der der Kunde zur Zahlung der fälligen Park- und Servicegebühren aufgefordert wird. ParkBee kann Zahlungsaufforderungen in Bezug auf einen Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß 9.1 ausstellen, die sich auf 60 GBP pro Verstoß belaufen und über von Drittanwendungen oder ParkBee angebotene Zahlungsmethoden eingezogen werden. 9.3. Wenn der Parkplatz und/oder die Ausstattung des Parkplatzes durch den Kunden, sein Fahrzeug oder dessen Inhalt oder die Insassen des Fahrzeugs beschädigt wird, ist der Kunde für den Schaden verantwortlich und haftbar und stellt ParkBee von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Schaden ist eine direkte Folge von Vorsatz oder Fahrlässigkeit von ParkBee (auf Niederländisch "opzet of bewuste roekeloosheid").
10. Sicherheit des Fahrzeugs
10.1. Der Kunde muss dafür sorgen, dass sein Fahrzeug sicher verschlossen bleibt und alle Fenster fest verschlossen sind, es sei denn, ein Mitarbeiter von ParkBee bittet ihn im Notfall darum, dies nicht zu tun, und dass eine eventuell vorhandene Alarmanlage, ein Lenkradschloss oder eine ähnliche Vorrichtung aktiviert ist. ParkBee ist weder verantwortlich noch haftbar für Schäden oder Verluste, die dadurch entstehen, dass der Kunde sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert hat. 10.2. ParkBee erkennt an, dass Videoüberwachungsanlagen eine abschreckende Wirkung auf kriminelle Aktivitäten haben können, gibt jedoch keine Zusicherung hinsichtlich der Abdeckung oder der Sicherheit des Fahrzeugs des Kunden, wenn die Videoüberwachungskameras auf dem Parkplatz installiert sind.
11. Besitztümer
11.1. Alle im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände werden auf Risiko des Kunden zurückgelassen. ParkBee empfiehlt dem Kunden, darauf zu achten, dass keine Gegenstände von außen sichtbar sind. ParkBee haftet nicht für den Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug des Kunden durch Dritte.
12. Durchsetzung dieser Bedingungen
12.1. ParkBee kann entweder manuell oder auf der Grundlage automatisierter Verfahren, u.a. durch Videoüberwachung, ANPR oder die Analyse von Parkdaten (z.B. Check-In- oder Check-Out-Daten), überprüfen, ob der Kunde die vorliegenden Bedingungen einhält. ParkBee behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen über die EReg anzufordern und einzuholen. ParkBee kann Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, wie z.B. private Sicherheits- oder Vollzugsunternehmen. Wenn diese Bedingungen das Recht von ParkBee vorsehen, zusätzliche Bußgelder oder Gebühren zu erheben, können diese Bußgelder oder Gebühren unter anderem von ParkBee selbst, über Drittanwendungen oder durch einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden.
13. Sicherheit im Parkhaus
13.1. Aus Sicherheitsgründen ist der Kunde nicht berechtigt, in seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz oder an anderer Stelle auf dem Parkplatz zu verbleiben, es sei denn, er möchte sein Fahrzeug abstellen oder entfernen. Nachdem der Kunde sein Fahrzeug abgestellt hat, muss er sich unverzüglich zum nächstgelegenen Personenaufzug, zur Treppe oder zum Ausgang begeben und dabei dem empfohlenen Weg (falls vorhanden) folgen. Der Kunde ist nur berechtigt, das Parkhaus in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und ggf. zusätzlichen Anweisungen zu nutzen und darf keine anderen Gebäude, Orte oder Plätze in Verbindung mit dem Parkhaus betreten, es sei denn, diese Gebäude, Orte oder Plätze sind mit ParkBee-Schildern versehen, aus denen hervorgeht, dass es sich um von ParkBee genehmigte Gehwege handelt. Der Kunde darf den Parkplatz unter keinen Umständen verlassen, indem er unter einer Fahrzeugausfahrtsschranke hindurchgeht, es sei denn, der Parkplatz bietet keinen anderen Ausgang und verlangt vom Kunden, dass er durch den Eingang hindurch oder unter Umgehung des Eingangs aussteigt.
14. Flugscheinarten und Zahlungsarten
14.1. Der Kunde muss, je nach den verfügbaren Zahlungsmethoden, die Park- und Servicegebühren über den Service oder über Anwendungen Dritter, in die der Service integriert ist, bezahlen. ParkBee behält sich das Recht vor, andere Zahlungsarten über den Service anzubieten. 14.2. Der (digitale) Parkschein ist nur für das Fahrzeug gültig, für das er ausgestellt wurde.
15. Zugang und Verlegung von Fahrzeugen
15.1. ParkBee behält sich das Recht vor, die Einfahrt eines Fahrzeugs auf den Parkplatz aus irgendeinem berechtigten Grund zu verweigern. 15.2. ParkBee behält sich das Recht vor, Fahrzeuge innerhalb des Parkplatzes zu versetzen, soweit dies aus Gründen der Sicherheit von Personen oder Sachen oder zur Vermeidung von Behinderungen auf dem Parkplatz erforderlich ist (auch wenn dadurch Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen). 15.3. ParkBee behält sich das Recht vor, auf eigene Initiative oder auf Anfrage des Anbieters des Parkplatzes Fahrzeuge auf dem Parkplatz zu bewegen oder bewegen zu lassen oder sie vom Parkplatz zu entfernen, und zwar auf die Art und Weise, die wir für angemessen halten (auch wenn dadurch Schäden an Ihrem Fahrzeug verursacht werden), wenn die Zeit, die das Fahrzeug auf dem Parkplatz steht, die dem Kunden über den Service mitgeteilte zulässige Zeit auf dem Parkplatz überschreitet. 15.4. ParkBee behält sich außerdem das Recht vor, eine rechtmäßige Behörde zu bitten, ein Fahrzeug auf einen anderen angemessenen Parkplatz zu bringen, unabhängig davon, ob dieser von ParkBee betrieben wird oder nicht, wenn der Parkplatz unerwartet dauerhaft oder vorübergehend geschlossen werden muss, entweder ganz oder teilweise, aufgrund einer Angelegenheit, die außerhalb der Kontrolle von ParkBee liegt, oder wenn der Parkplatz in einem Notfall evakuiert werden muss. 15.5. Soweit es für die Ausübung der Rechte, die ParkBee in dieser Klausel gewährt werden, erforderlich ist, behält sich ParkBee das Recht vor, Ihr Fahrzeug auf eine öffentliche Straße zu fahren oder anderweitig zu bringen. Dabei wird ParkBee das Fahrzeug mit angemessener Sorgfalt behandeln.
16. Verlassene Fahrzeuge
16.1. ParkBee ist berechtigt, jedes Fahrzeug, das länger als 28 Tage auf dem Parkplatz steht, ohne dass ParkBee darüber informiert wurde, oder das nicht durch einen gültigen Grund, ein Abonnement oder ein anderes Ticket oder eine Buchung abgedeckt ist, als verlassen zu betrachten. 16.2. ParkBee behält sich das Recht vor, eine rechtmäßige Behörde mit der Entfernung des Fahrzeugs zu beauftragen und/oder zuzulassen (oder, wenn wir den rechtmäßigen Halter des Fahrzeugs nicht ermitteln können, selbst Maßnahmen zur Entfernung zu ergreifen) und ein verlassenes Fahrzeug als Abfall zu entsorgen oder zu verkaufen. Bevor ParkBee mit der Entsorgung oder dem Verkauf von stillgelegten Fahrzeugen fortfährt, wird ParkBee:
  1. a. die Angelegenheit an die zuständigen Behörden weiterleiten, zu denen die örtliche Polizei und die EReg gehören können; und
  2. b. mindestens sieben (7) Tage vor dem Datum, an dem ParkBee das Fahrzeug zu entfernen beabsichtigt, einen Hinweis am Fahrzeug anbringen, dass das Fahrzeug nach Ablauf dieser Frist entfernt und verkauft wird.
16.3. Verlassene Fahrzeuge werden als Abfall entsorgt oder versteigert. Bei einem Verkauf durch ParkBee wird der Verkaufserlös zur Begleichung aller ParkBee geschuldeten Beträge sowie der Verkaufskosten und der angemessenen Kosten von ParkBee für die Lagerung und den Abtransport des Fahrzeugs während des Zeitraums, in dem sich das Fahrzeug im Besitz von ParkBee befindet, verwendet. 16.4. Ein nach der Begleichung der Schulden verbleibender Restbetrag des Verkaufserlöses wird von ParkBee für den eingetragenen Halter des Fahrzeugs verwahrt und bei Nachweis der Berechtigung ausgezahlt.
17. Verbotene Aktivitäten und Missbrauch
17.1. Der Kunde darf keine Fahrzeuge auf dem Parkplatz abschleppen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der auf dem Parkplatz angebotenen Services durch von ParkBee autorisierte Personen. Im Falle einer Panne des Fahrzeugs muss sich der Kunde mit dem Parkplatzwächter in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass der Abtransport oder die Reparatur des Fahrzeugs so organisiert wird, dass keine anderen Personen oder Sachen auf dem Parkplatz gestört, beschädigt oder gefährdet werden. 17.2. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ParkBee dürfen auf dem Parkplatz keine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Vermietung oder der sonstigen Veräußerung von Fahrzeugen, Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden. 17.3. Es ist dem Kunden nicht gestattet, auf dem Parkplatz Gegenstände zu entsorgen oder Müll abzulegen. Die Kunden werden gebeten, den Müll in die bereitgestellten Behälter zu werfen oder ihn beim Verlassen des Parkplatzes mitzunehmen. 17.4. Kunden ist es nicht gestattet, Benzin oder andere Kraftstoffe in ihr Fahrzeug zu gießen, während es sich auf dem Parkplatz befindet. Kunden ist es auch nicht gestattet, Benzin oder anderen Kraftstoff aus ihrem Fahrzeug zu entnehmen, während es sich auf dem Parkplatz befindet. 17.5. Das Rauchen ist sowohl auf dem Parkplatz als auch in der unmittelbaren Umgebung des Parkplatzes untersagt. 17.6. Antisoziales Verhalten wird auf den Parkplätzen von ParkBee nicht akzeptiert. Dazu gehören unter anderem der Genuss von Alkohol, die Einnahme von oder der Handel mit illegalen Substanzen, Schlägereien und/oder Herumlungern. Die Parkplätze sind ausschließlich für das Parken von Fahrzeugen vorgesehen. Wenn Kunden andere belästigen oder stören, kann dies von der Videoüberwachung aufgezeichnet werden und es können Maßnahmen gegen sie ergriffen werden. 17.7. Kunden dürfen auf dem Parkplatz ohne die schriftliche Zustimmung von ParkBee keine Fotos oder Filmaufnahmen machen. 17.8. Der Kunde ist verpflichtet, für den gesamten Zeitraum, in dem sein Fahrzeug auf dem Parkplatz geparkt ist, einschließlich der Buchung, gemäß den vereinbarten Vereinbarungen und Park- und Service-Gebühren zu zahlen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Zeit, für die er ParkBee entschädigen muss, in betrügerischer oder künstlicher Weise zu modifizieren, zu verkürzen, zu manipulieren oder zu verändern. Ein Beispiel: Der Kunde darf nicht vorgeben, den Parkplatz zu verlassen, während sein Fahrzeug noch geparkt ist, oder vorgeben, den Parkplatz zu betreten, während sein Fahrzeug bereits geparkt ist. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel ist ParkBee berechtigt, ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von GBP 300 zu verhängen (oder verhängen zu lassen) und dem Kunden die tatsächlichen oder geschätzten Parkgebühren in Rechnung zu stellen, die der Kunde ParkBee schuldet.
18. Vertraulichkeit
18.1. Der Kunde wird vertrauliche Informationen über ParkBee streng vertraulich behandeln. Der Kunde darf in keiner Weise vertrauliche Informationen über ParkBee an Dritte weitergeben, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Informationen über den Service, die Erbringung des Service, Aktivitäten, finanzielle Angelegenheiten, Geschäftspläne, geistige Eigentumsrechte, Informationssysteme, Arbeitsmethoden, Mitarbeiter und Lieferanten im Zusammenhang mit dem Service. Das Vorstehende gilt nicht, wenn und insoweit
  1. a. der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, diese Informationen offenzulegen, wobei der Kunde mit ParkBee besprechen muss, wie dies geschehen soll; oder
  2. b. der Kunde zuvor die schriftliche Zustimmung von ParkBee eingeholt hat.
19. Datenschutz und Privatsphäre
19.1. ParkBee verarbeitet personenbezogene Daten (einschließlich Daten, die sich auf das Fahrzeugkennzeichen oder den Fahrzeughalter beziehen) in Übereinstimmung mit der [Datenschutzrichtlinie] von ParkBee (https://parkbee.com/en/pages/privacy).
20. Eigentumsverhältnisse und Beschränkungen
20.1. Der Kunde erkennt an, dass alle Rechte, Titel und Beteiligungen an dem Service, den Softwareanwendungen und Anwendungsprogrammierschnittstellen im Zusammenhang mit dem Service sowie deren Änderungen und Erweiterungen, den Inhalten, dem Material und den Informationen, die über den Service zur Verfügung gestellt werden, im Eigentum von ParkBee stehen oder an ParkBee lizenziert sind, einschließlich und ohne Einschränkung aller Rechte an geistigem Eigentum, und dass diese Rechte durch internationale Gesetze über geistiges Eigentum geschützt sind. 20.2. Der Kunde wird nicht: (i) den Service kopieren, reproduzieren, verändern, modifizieren oder davon abgeleitete Werke erstellen; (ii) den Service lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verleasen, vertreiben, übertragen, Timesharing betreiben, abtreten oder weiterverkaufen oder den Service als Grundlage für die Entwicklung einer konkurrierenden Lösung verwenden (oder einen Dritten damit beauftragen); oder (iii) Logos, Marken-, Patent- oder Urheberrechtsvermerke, Vertraulichkeits- oder Eigentumsvermerke oder andere Vermerke oder Kennzeichnungen, die sich auf oder in dem Service befinden, entfernen oder verändern. Der Kunde wird den Service in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen. 20.3. Der Kunde wird nicht: (i) sein Recht auf Zugang und/oder Nutzung des Service unterlizenzieren; (ii) unbefugten Personen oder Dritten den Zugang oder die Nutzung des Service gestatten; (iii) den Service nutzen, um Dritten Dienstleistungen zu erbringen; (iv) Inhalte oder Materialien des Service neu veröffentlichen oder weiterverteilen; und (v) Änderungen am Service vornehmen; (vi) (technische) Maßnahmen umgehen oder den Service in irgendeiner Weise missbrauchen, um die Zahlung der fälligen Park- und Servicegebühren zu verhindern oder zu begrenzen. 20.4. Der Kunde wird keinen Dritten ermächtigen oder dazu ermutigen, (i) den Service zu nutzen, um Inhalte hochzuladen, zu übertragen oder anderweitig zu verbreiten, die rechtswidrig, verleumderisch, belästigend, missbräuchlich, betrügerisch, obszön sind, Viren enthalten oder nach angemessener Einschätzung von ParkBee anderweitig zu beanstanden sind; oder (ii) Roboter, Spider, andere automatisierte Geräte oder manuelle Verfahren zu nutzen, um Inhalte des Service zu überwachen oder zu kopieren. 20.5. Wenn der Kunde diesen Abschnitt 20 der Bedingungen nicht einhält, kann ParkBee den Kunden ohne Vorankündigung haftbar machen und Schadensersatz für bereits erlittene oder zukünftige Schäden verlangen. Der Kunde erkennt an, den auferlegten Schadenersatz ohne Abzug von Prozesskosten zu zahlen.
21. Geistiges Eigentum
21.1. Der Kunde erkennt an, dass alle Rechte, Titel und Interessen an dem Service und allen Modifikationen und Erweiterungen davon ParkBee gehören oder an ParkBee lizenziert sind, einschließlich und ohne Einschränkung aller geistigen Eigentumsrechte, und dass diese Rechte unter anderem durch US-amerikanische, europäische und internationale Gesetze zum geistigen Eigentum geschützt sind.
22. Laufzeit und Beendigung
22.1. Die Bedingungen gelten so lange, bis sie von ParkBee oder dem Kunden wie folgt gekündigt werden. 22.2. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit innerhalb der geltenden Bedingungen (z. B. bis zu 60 Minuten vor Beginn einer Buchung) aus einem beliebigen Grund oder ohne Grund zu kündigen, indem er sich vom Service abmeldet, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder wenn der Kunde ein Abonnement hat. Wenn der Kunde ein Geschäftsabonnement hat, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat ab dem nächsten Abrechnungszyklus. Kunden mit einem Geschäftsabonnement sollten dieses schriftlich unter [abonnement@parkbee.com] (mailto:abonnement@parkbee.com) kündigen. 22.3. ParkBee kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise schriftlich (per E-Mail) mit sofortiger Wirkung und ohne Zahlung einer Entschädigung kündigen, wenn (i) der Kunde gegen diese Bedingungen verstoßen hat, (ii) die Bereitstellung des Dienstes durch ParkBee für den Kunden nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll oder wünschenswert ist, was ParkBee nach eigenem Ermessen entscheidet. 22.4. Bestimmungen, die aufgrund ihres Inhalts dazu bestimmt sind, den Ablauf oder die Beendigung dieser Bedingungen zu überdauern, einschließlich (ohne Einschränkung) Bestimmungen über das Eigentum und die Nutzung von geistigem Eigentum, Garantien, Haftung, Entschädigung, geltendes Recht und Gerichtsbarkeit, überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Bedingungen.
23. Höhere Gewalt
23.1. ParkBee haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Bedingungen, wenn diese Nichterfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt hat ParkBee das Recht, die Ausführung oder weitere Ausführung des Dienstes auszusetzen.
24. Anwendungen von Drittanbietern
24.1. Der Dienst kann in Anwendungen von Drittanbietern integriert sein. Diese Drittanwendungen unterliegen ihren eigenen Geschäftsbedingungen und/oder anderen relevanten Bedingungen oder (Datenschutz-)Richtlinien. Die Nutzung dieser Drittanwendungen durch den Kunden unterliegt diesen Geschäftsbedingungen und/oder anderen einschlägigen Bestimmungen oder (Datenschutz-)Richtlinien. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ParkBee nicht verantwortlich oder haftbar ist für die Nutzung einer Drittanwendung durch den Kunden und/oder für eine Parktransaktion, die der Kunde mit dem Anbieter einer solchen Drittanwendung abschließt.
25. Haftung
25.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Parken auf eigenes Risiko erfolgt. Die Vereinbarung beinhaltet keine ständige Überwachung des Fahrzeugs durch ParkBee oder die betreffenden Garagen- oder Immobilienbesitzer. 25.1.1. ParkBee kann, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Diebstahl, Verlust oder andere Schäden am Fahrzeug oder anderen Gegenständen des Kunden, die auf dem betreffenden Parkplatz abgestellt sind, entstehen. 25.1.2. Die in diesem Artikel 25 festgelegten Haftungsbeschränkungen können auch von der betreffenden Parkplatz-Garage oder dem Grundstückseigentümer gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. 25.2. Der Kunde erkennt an, dass der Service als eine über das Internet bereitgestellte Softwareanwendung Ausfallzeiten haben kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geplante Wartungsarbeiten, und dass ParkBee von der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Software Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EasyPark-Anwendung) abhängig ist. ParkBee gibt keine ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf den hierunter bereitgestellten Service, einschließlich des Service und jeglicher Dokumentation, Inhalte, Daten und Materialien, die mit dem Service bereitgestellt werden. ParkBee lehnt insbesondere jegliche stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten und der Genauigkeit ab. ParkBee garantiert nicht, dass der Service fehlerfrei ist oder ohne Unterbrechungen oder Ausfälle funktioniert, dass die über den Service angebotenen Parkplätze auf dem Parkplatz verfügbar sind oder dass die mit dem Service erzielten Ergebnisse den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. 25.2.1. ParkBee haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden für direkte, indirekte, zufällige, besondere, strafende oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden durch Stagnation des Unternehmens, Rufschädigung), die sich aus und/oder in Verbindung mit (i) Ansprüchen jeglicher Art, die sich aus den Bedingungen ergeben (ii) Fehlern, oder Ungenauigkeiten von Inhalten oder Informationen, die über den Service verfügbar sind (iii) Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, die sich aus Ihrem Zugriff auf unseren Service und dessen Nutzung ergeben (iv) Fehler, Viren, Bugs, Trojaner, Unterbrechungen oder Ausfallzeiten des Service und/oder der Software Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EasyPark-Anwendung) (v) jegliche Nutzung des Service durch den Kunden. In keinem Fall übersteigt die gesamte Haftung von ParkBee den Betrag, den Sie ParkBee für den Service in den letzten 6 (sechs) Monaten vor Eintritt des Ereignisses, das den Anspruch begründet, bezahlt haben. 25.2.2. Die in diesem Abschnitt dargelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ParkBee zurückzuführen sind ("opzet of bewuste roekeloosheid"). 25.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, ParkBee und seine verbundenen Unternehmen, die Geschäftsführung, leitenden Angestellten, Beauftragten, Subunternehmer und Mitarbeiter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der (i) Nutzung des Service durch den Kunden, einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, der Geschäftsführung, leitenden Angestellten, Beauftragten, Subunternehmer und Mitarbeiter, oder durch andere Personen ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen; und (ii) die Verletzung der Bedingungen, einschließlich jeglicher Haftung oder Kosten, die sich aus allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden (tatsächliche Schäden und Folgeschäden), Klagen, Urteilen, Prozesskosten und Anwaltsgebühren jeglicher Art und Natur ergeben.
26. Allgemeines
26.1. ParkBee behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern, wobei die Änderungen sofort in Kraft treten, oder nachdem ParkBee diese Änderungen dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn der Kunde mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden ist, sollte er die Nutzung des Dienstes einstellen. 26.2. Jede der hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen gilt separat. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheiden, dass eine der Bestimmungen rechtswidrig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. 26.3. Der Kunde stimmt der Verwendung seiner Daten für Marketingzwecke zu, wie in der [Datenschutzrichtlinie] von ParkBee (https://parkbee.com/en/pages/privacy) angegeben. 26.4. Der Kunde ist verpflichtet, ParkBee Änderungen, die den erworbenen Service betreffen, rechtzeitig mitzuteilen.
27. Geltendes Recht und Gerichtsstand
27.1. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Englands und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen. Wenn Sie ein Kunde sind, der in einem anderen Land der EU lebt, gilt diese Rechtswahl unbeschadet aller anwendbaren Bestimmungen des zwingenden Verbraucherschutzrechts nach dem Recht Ihres Wohnsitzlandes, soweit diese Ihnen mehr Schutz bieten. 27.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden ausschließlich den zuständigen Gerichten in England vorgelegt, unbeschadet des Rechts auf Berufung.