Bedingungen und Konditionen
Vereinigtes Königreich
Version: 10-2023
Der Service (wie im Folgenden definiert), der von ParkBee Limited, einem in England und Wales eingetragenen Unternehmen mit der Registernummer 10130303, dessen eingetragener Sitz sich in 180 Borough High Street, SE1 1LB London, England befindet ("ParkBee", "wir", "wir" oder "unser"), bereitgestellt wird, unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen"). Diese Bedingungen gelten für jede Vereinbarung zwischen ParkBee und dem Nutzer des Dienstes ("Kunde", "Sie" oder "Ihr"). Indem Sie auf die Dienste zugreifen und/oder sie nutzen, erkennen Sie diese Bedingungen an und erklären sich damit einverstanden, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Sie beziehen sich auf Ihre Nutzung des Dienstes und der Parkhäuser.
1. Definitionen
Bestimmte Begriffe, die in diesen Bedingungen vorkommen, haben eine feste Bedeutung (unabhängig davon, ob der Begriff großgeschrieben ist oder nicht), sofern nicht anders angegeben: 1.1. "Vereinbarung" bezeichnet jede Vereinbarung zwischen ParkBee und dem Kunden über die Nutzung (eines beliebigen Aspekts des) Service, die jede Form annehmen kann, einschließlich einer elektronischen Vereinbarung oder einer Fernvereinbarung, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder auf andere Weise geschlossen wurde; 1.2. "ANPR" bedeutet automatische Nummernschilderkennung; 1.3. "Parkplatz" bezeichnet Parkmöglichkeiten auf dem Gelände und/oder in den Gebäuden von Garagenbesitzern, die von uns (oder in unserem Namen) verwaltet werden und für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen sind; 1.4. "Vertrauliche Informationen" sind die Informationen von ParkBee über den Service, die Dokumentation, die Software, die darin enthaltenen Geschäftsgeheimnisse und alle anderen schriftlichen oder elektronischen Informationen, die entweder (i) als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind oder denen ein schriftlicher Hinweis beiliegt, dass diese Informationen vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt sind, oder (ii) nicht als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind, aber bei Offenlegung gegenüber Dritten dem Eigentümer dieser Informationen vernünftigerweise und vorhersehbar einen Wettbewerbsschaden zufügen könnten. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die, wie von Ihnen nachgewiesen, (i) öffentlich zugänglich sind, (ii) von einer Partei rechtmäßig von Dritten ohne Einschränkungen der Offenlegung erlangt wurden oder (iii) von einer Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne auf vertrauliche Informationen Bezug zu nehmen oder diese zu verwenden; 1.5. "Ereignisse höherer Gewalt" sind Ereignisse oder Umstände oder eine Kombination solcher Ereignisse oder Umstände, die nicht ParkBee zuzuschreiben sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Störungen des Internets oder anderer Telekommunikationseinrichtungen, Ausfälle von (Dritt-)Parteien, von denen ParkBee bei der Bereitstellung des Service abhängig ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf EasyPark oder Parteien (wie Garagen- oder Immobilienbesitzer), die die Parkplätze anbieten), Stromausfälle oder -störungen, Fehlfunktionen der Parkplätze, der mangelhafte Zustand von Gegenständen, Geräten, Software, Daten, die der Kunde ParkBee zur Verfügung gestellt hat, oder anderer Materialien, mit deren Verwendung der Kunde ParkBee beauftragt hat, und/oder die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter (aufgrund von Krankheit, Streiks oder anderweitig); 1.6. "Parkgebühr" bezeichnet einen Teil der Gebühr, die der Nutzer für die Nutzung des Parkhauses zahlt und die sich üblicherweise aus dem Stundentarif multipliziert mit den Stunden, die der Nutzer geparkt hat, ergibt. Der Begriff Parkgebühr ist gleichbedeutend mit den Begriffen Parktarif und für Eigentümer als Bruttoeinnahmen zu verstehen; 1.7. "Zahlungsaufforderung" bezeichnet eine Benachrichtigung, in der der Kunde aufgefordert wird, unbezahlte Zahlungs- und Servicegebühren sowie Zahlungen aufgrund einer Verletzung von Verpflichtungen zu leisten; 1.8. "Parktransaktion" bezeichnet das Bezahlen und Parken über die Services von ParkBee mittels einer Buchung oder eines Minutenparkens; 1.9. "EReg" bezeichnet den Verband der europäischen Fahrzeug- und Fahrerregistrierungsbehörden und/oder sein spezifisches Mitglied in einem entsprechenden Land; 1.10. "Service" bezeichnet die Software und Technologie von ParkBee für die Buchung, den Zugang und die Nutzung von Parkplätzen, die es Kunden ermöglichen, über EasyPark, Yellowbrick, JustPark, RingGo, Mobypark und/oder andere Apps und/oder Anwendungen, die in Apps von Drittanbietern integriert werden können, auf freien Parkplätzen zu parken; 1.11. "Buchung" bezeichnet die Online-Buchung eines Parkplatzes (der kein ausgewiesener Parkplatz ist) auf einem Parkplatz zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit über den Service oder eine mit dem Service verbundene Drittanwendung durch den Kunden, indem er das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und andere persönliche Daten (z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer) angibt, die ParkBee benötigt, um die Buchung wie angegeben zu bearbeiten; 1.12. "Parken pro Minute" bedeutet Parken mit dem Service go.parkbee.net. Der Kunde kann pro Minute für die genaue Parkdauer bezahlen, indem er das Kennzeichen des Fahrzeugs und andere persönliche Daten angibt, die ParkBee für die Abwicklung der Parktransaktion benötigt (z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer); 1.13. "Abonnement" bezeichnet die Vereinbarung, die es dem Kunden erlaubt, einen bestimmten Parkplatz zu nutzen, entweder für einen bestimmten Zeitraum oder nicht, wofür er eine monatliche Abonnementgebühr an ParkBee zahlt; 1.14. "Drittanwendungen" bezeichnet jede Drittanwendung, in die der Service integriert ist, um den Service bereitzustellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf EasyPark, Park-line, RingGo und/oder andere Anbieter von Drittanwendungen); 1.15. "Gemeinschaft" bezeichnet einen Service von ParkBee, der es Garagenbesitzern ermöglicht, Mietern des Garagenbesitzers per Smartphone Zugang zum Parkplatz zu gewähren.- a. Gemeinschaft Manager - die Person beim Mieter des Garagenbesitzers, die Gemeinschaftsmitglieder innerhalb des zur Verfügung gestellten Parkplatzes anlegen, ändern und löschen kann;
- b. Gemeinschaftsmitglied - der Mitarbeiter des Mieters, der über den Gemeinschaft Manager parkt, hat Zugang zum Gemeinschaftsmitglied. Dieser Zugang erfolgt über das Smartphone (mit Unterstützung der neuesten Smartphone-Version);
2. Dienstleistungen - Allgemeines
2.1. Der Kunde kann den Service, einschließlich einer Buchung, direkt von ParkBee oder über eine Drittanwendung (wie andere Park-Apps) erwerben. Bei der Nutzung einer Drittanwendung wird die Zahlung durch den Anbieter der Drittanwendung abgewickelt. Um Zweifel auszuschließen: Ein Vertrag kommt zwischen dem Kunden und ParkBee zustande, sobald der Service oder die Buchung gekauft/getätigt wird. 2.2. Die Drittanwendung stellt ParkBee die notwendigen Informationen über das Fahrzeug zur Verfügung, um die Dienstleistung zu erbringen. 2.3. Wenn der Kunde den Service nutzt, um eine Buchung vorzunehmen, für die er die Park- und Servicegebühren im Voraus bezahlt (ParkBee-Buchung), kauft der Kunde die Buchung direkt von ParkBee. Die Zahlung wird von ParkBee abgewickelt. Wenn der Kunde länger als der im Voraus bezahlte Zeitraum bleiben möchte, kann er seinen verlängerten Aufenthalt über die Option "Overstay" buchen und bezahlen. 2.4. Wenn der Kunde den Service nutzt, um auf dem Parkplatz anzukommen und direkt zu parken ("Parken pro Minute - ParkBee Go"), kauft der Kunde den Service direkt bei ParkBee. Der Kunde erhält eine SMS mit einem Link, über den er in das Parkhaus einfahren kann. Der Kunde bezahlt über den oben genannten Link, bevor er das Parkhaus verlässt.3. Park- und Servicegebühren
3.1. Die vom Kunden zu zahlenden Park- und Servicegebühren (in der jeweils geltenden Fassung) werden in den Drittanbieteranwendungen und im Service angezeigt. Der vom Kunden für eine Buchung zu zahlende Betrag wird während des Buchungsvorgangs angezeigt und muss vereinbart werden, um die Buchung erfolgreich abschließen zu können. Je nachdem, wie die Buchung vorgenommen wird, muss die Buchungsgebühr, die sich aus der Kombination von Park- und Servicegebühr zusammensetzt, entweder im Voraus direkt an ParkBee oder im Nachhinein, zum Beispiel über Drittanwendungen, bezahlt werden. 3.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Park- und Servicegebühren zu zahlen und die Anweisungen in der Zahlungsaufforderung zu befolgen, die diesen Bedingungen beigefügt ist. Andernfalls können wir Ihnen eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen (siehe Abschnitt 9 (Parkverstöße) dieser Bedingungen). 3.3. ParkBee ist jederzeit berechtigt, die Park- und Servicegebühren in angemessener Weise und im gesetzlich zulässigen Umfang zu ändern und/oder das Preismodell zu ändern. 3.4. ParkBee kann ein dynamisches Preismodell verwenden, um die angemessene Parkgebühr zu bestimmen. Diese wird durch Algorithmen, Angebot und Nachfrage bestimmt und kann je nach Parkhaus und Parktransaktion variieren. 3.5. ParkBee erhebt eine Servicegebühr für jede Parktransaktion. Die Servicegebühren werden im Falle einer Stornierung durch den Kunden nicht zurückerstattet. Sie werden jedoch zurückerstattet, wenn ParkBee die Buchung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen storniert.4. Buchungen
4.1. Beachten Sie, dass auf bestimmten Parkplätzen Buchungen für einen bestimmten Zeitraum im Voraus vorgenommen werden können, wie im Buchungsvorgang angegeben. In einigen Fällen kann eine Buchung für die Nutzung der Services auf einem bestimmten Parkplatz obligatorisch sein. 4.2. Sobald eine Buchung vorgenommen wurde, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Parkplatz während eines begrenzten Zeitraums zu betreten, der bei der Buchung angegeben wird. Bitte vergewissern Sie sich vor Abschluss einer Buchung, dass Sie das Gelände des Parkplatzes innerhalb des genannten Zeitraums betreten können. 4.3. Eine einmal getätigte Buchung kann bis zu einer Stunde vor Beginn der Buchung geändert oder storniert werden, wie in der Bestätigungs-E-Mail angegeben. ParkBee gewährt keine Rückerstattung für Buchungen, da Artikel 6:230p(d) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet. In Ausnahmesituationen, in denen ParkBee nicht in der Lage ist, dem Wunsch des Kunden in Bezug auf eine Buchung nachzukommen (d.h. es steht kein freier Parkplatz zur Verfügung), hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung der Park- und Servicegebühren, sofern er ParkBee unverzüglich über support@parkbee.com davon in Kenntnis setzt. 4.4. Um eine Buchung auf einem Parkplatz oder an einem Standort mit automatischer Nummernschilderkennung (ANPR) vorzunehmen, benötigt ParkBee das Kennzeichen des Fahrzeugs des Kunden. Nach der Buchung kann der Kunde den Parkplatz mit dem Fahrzeug, dessen Kennzeichen er angegeben hat, und/oder mit Hilfe von Apps von Drittanbietern gemäß den vorliegenden Bedingungen befahren. Falls der Parkplatz über eine automatische Nummernschilderkennung (ANPR) verfügt und ParkBee mit der entsprechenden automatischen Nummernschilderkennung (ANPR) integriert ist, kann das Nummernschild mit Hilfe der automatischen Nummernschilderkennung (ANPR) erkannt werden, so dass der Kunde ein- und ausfahren kann. 4.5. Mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von ParkBee können bestimmte treue Kunden, die von ParkBee ausgewählt werden, anhand ihres Kennzeichens in einen Parkplatz ein- und ausfahren, ohne zuvor eine Buchung vornehmen zu müssen.5. Persönliches Abonnement
5.1. Ein Abonnement wird direkt bei ParkBee erworben. Sobald das Abonnement aktiviert ist, kann der Kunde den betreffenden Parkplatz jederzeit betreten und verlassen. 5.2. Der Kunde muss ein Benutzerkonto einrichten, um ein Abonnement nutzen zu können. Mit dem Benutzerkonto kann der Kunde ein Abonnement für einen Parkplatz abschließen und einen monatlichen Abrechnungszyklus einrichten, sofern nicht anders vereinbart. 5.3. Der Kunde richtet die Zahlung für den ersten Abrechnungszyklus (einen Monat) ein, um ein Abonnement zu aktivieren. Das Datum der Zahlung ist das Datum, an dem das Abonnement aktiviert wird. Dieses Zahlungsdatum kann sich ändern, z.B. im Falle einer Nichtbezahlung. Wenn die monatliche Gebühr nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Zahlungsdatum bezahlt wird, läuft das Abonnement automatisch aus. Die Möglichkeit der Nutzung des Parkplatzes durch den Kunden erlischt. 5.4. Der Kunde kann ein Abonnement jederzeit über sein Benutzerkonto kündigen. Ein Abonnement bleibt in jedem Fall bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums aktiv. 5.5. ParkBee kann ein Abonnement jederzeit aufgrund von unvorhergesehenen Änderungen in Bezug auf den Parkplatz kündigen. Das Abonnement endet automatisch am Ende des Abrechnungszeitraums. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Abonnement auf einen anderen Standort zu ändern, indem er sich an den ParkBee-Kundendienst wendet.6. Business Abonnement
6.1. Ein Business Abonnement wird direkt bei ParkBee erworben. Sobald das Abonnement aktiviert ist, kann der Kunde den betreffenden Parkplatz oder Standort jederzeit im Rahmen des Abonnements betreten und verlassen. 6.2. ParkBee erstellt für den Kunden ein Gemeinschaftskonto, damit der Kunde Benutzer hinzufügen kann. Jeder Benutzer muss die ParkBee Gemeinschaft herunterladen und sich anmelden, um den Parkplatz zu betreten und zu verlassen. 6.3. Das Abonnement wird nach Unterzeichnung der Vereinbarung aktiv und beginnt zu dem in der Vereinbarung angegebenen Startdatum. Das Abonnement wird stillschweigend monatlich verlängert und verwendet einen monatlichen Abrechnungszyklus, sofern in der Kooperationsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnung wird zu Beginn eines neuen Monats mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen verschickt. Wenn nach Ablauf der Zahlungsfrist der letzten Mahnung keine Zahlung eingegangen ist, wird der Zugang zum Parkplatz gesperrt und es kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden. 6.4. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Standardzahlungsfrist für alle Rechnungen 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum. 6.5. Wenn die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen bei ParkBee eingeht, wird eine Servicegebühr für Zahlungsverzug fällig. Die Late Payment Service Fee beläuft sich auf zusätzliche 5% des in der Originalrechnung angegebenen Gesamtauftragswertes (ohne Mehrwertsteuer). Zur Verdeutlichung: Wenn der ursprüngliche Bestellwert GBP 1000 (ohne MwSt.) beträgt, wird eine Gebühr für Zahlungsverzug in Höhe von 5% (z.B. GBP 50 (ohne MwSt.)) auf den ausstehenden Betrag aufgeschlagen. 6.6. Für den Fall, dass der ursprüngliche Rechnungsbetrag zuzüglich aller zuvor aufgelaufenen Gebühren für Zahlungsverzug nach 30 Kalendertagen ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum (d.h. ab dem 31. Tag) unbezahlt bleibt, wird eine zusätzliche Servicegebühr für Zahlungsverzug in Höhe von 5 % des gesamten Bestellwerts für jeden weiteren 30-Tage-Zeitraum der Nichtbezahlung erhoben. 6.7. ParkBee berechnet die Gebühren für den Service bei Zahlungsverzug auf der Grundlage des ausstehenden Saldos der Rechnung. Diese Gebühren fallen weiterhin für jeden Zeitraum von 30 Kalendertagen an, bis der gesamte ausstehende Betrag beglichen ist. 6.8. ParkBee benachrichtigt den Kunden über alle Gebühren für den Service bei Zahlungsverzug, die auf den ausstehenden Saldo erhoben werden. Diese Benachrichtigungen werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Kunde in seinen Kontoinformationen angegeben hat. 6.9. Alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen werden in der folgenden Reihenfolge auf den ausstehenden Saldo angerechnet: zuerst auf etwaige Verzugsgebühren, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf den Hauptrechnungsbetrag. 6.10. Im Falle eines Streits über die Gebühr für Zahlungsverzug oder einen anderen Aspekt der Rechnung muss der Kunde ParkBee unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Die Parteien werden nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um etwaige Streitigkeiten auf gerechte und zeitnahe Weise beizulegen. 6.11. Die Entscheidung von ParkBee, in einem bestimmten Fall auf die Erhebung von Gebühren für den Service für verspätete Zahlungen zu verzichten oder diese aufzuschieben, stellt keinen Verzicht auf das Recht von ParkBee dar, diese Gebühren in späteren Fällen verspäteter Zahlungen anzuwenden. 6.12. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Abrechnungszeitraum kündigen. Diese Kündigung muss schriftlich unter abonnement@parkbee.com erfolgen. ParkBee wird die Kündigung schriftlich bestätigen. 6.13. ParkBee kann ein Abonnement jederzeit aufgrund von unvorhergesehenen Änderungen in Bezug auf den Parkplatz kündigen. ParkBee wird den Kunden hiervon rechtzeitig in Kenntnis setzen. Das Abonnement wird automatisch zum Ende des Abrechnungszeitraums beendet. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Abonnement auf einen anderen Standort zu ändern, indem er sich an den ParkBee-Kundenservice wendet. ParkBee wird sein Bestes tun, um gemeinsam mit dem Kunden eine geeignete Lösung zu finden. 6.14. ParkBee erhebt eine Service-Gebühr pro Abonnement. Die Service-Gebühr hilft ParkBee, die besten Spots und den besten Service für seine Kunden bereitzustellen. Diese Gebühr deckt (einen Teil) der Kosten von ParkBee, die direkt mit der Nutzung des Services verbunden sind.7. Mitglieder der Gemeinschaft
7.1. Die Community-Manager können den Community-Mitgliedern über den Community-Dienst Mitgliedschaften gewähren und entziehen. 7.2. Für Community-Mitglieder gelten die gleichen Bedingungen wie für Kunden in dieser Vereinbarung. 7.3. ParkBee kann die Community-Mitgliedschaft jederzeit ganz oder teilweise schriftlich (per E-Mail) mit sofortiger Wirkung und ohne Zahlung einer Entschädigung kündigen, wenn (i) das Community-Mitglied gegen diese Bedingungen verstoßen hat, (ii) die Community-Mitgliedschaft von einer anderen als der benannten Person genutzt wurde, (iii) die Bereitstellung des Dienstes für das Community-Mitglied durch ParkBee nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll oder wünschenswert ist, was ParkBee nach eigenem Ermessen entscheidet.8. Reklamationen und Beanstandungen
8.1. Wenn das Fahrzeug des Kunden auf dem Parkplatz beschädigt wird, das Fahrzeug des Kunden gestohlen wird oder irgendwelche Gegenstände aus dem Fahrzeug des Kunden gestohlen werden, während es sich auf dem Parkplatz befindet, sollte der Kunde;- a. unverzüglich die Kundendienstabteilung von ParkBee zu benachrichtigen (zu erreichen über support@parkbee.com oder über die Kontaktdaten auf unserer Website: https://parkbee.com);
- b. im Falle eines Diebstahls unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen; und
- c. seine Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.
9. Parkverstöße
9.1. Für die effektive Verwaltung des Parkplatzes ist es wichtig, dass:- a. Der Kunde hält sich an alle Schilder und Verkehrsregeln im Parkhaus, die geltenden spezifischen Standort-/Garagenbedingungen und die vom Kunden zu zahlenden Park- und Servicegebühren;
- b. Der Kunde parkt innerhalb der Grenzen einer für ParkBee gekennzeichneten Bucht;
- c. Der Kunde parkt nicht in einer für einen bestimmten Zweck ausgewiesenen Parkbucht, wenn er dazu nicht berechtigt ist (z. B. Parken auf einem Behindertenparkplatz, ohne dass ein entsprechender Behindertenausweis angebracht ist, und/oder Parken auf einem Platz für Elektrofahrzeuge, wenn er die Ladevorrichtung nicht nutzt); und
- d. Der Kunde zahlt alle für seine Parktransaktion fälligen Beträge und erfüllt die in Klausel 14 (Ticketarten und Zahlungsmethoden) dieser Bedingungen festgelegten Anforderungen.
10. Sicherheit des Fahrzeugs
10.1. Der Kunde muss dafür sorgen, dass sein Fahrzeug sicher verschlossen bleibt und alle Fenster fest verschlossen sind, es sei denn, ein Mitarbeiter von ParkBee bittet ihn im Notfall darum, dies nicht zu tun, und dass eine eventuell vorhandene Alarmanlage, ein Lenkradschloss oder eine ähnliche Vorrichtung aktiviert ist. ParkBee ist weder verantwortlich noch haftbar für Schäden oder Verluste, die dadurch entstehen, dass der Kunde sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert hat. 10.2. ParkBee erkennt an, dass Videoüberwachungsanlagen eine abschreckende Wirkung auf kriminelle Aktivitäten haben können, gibt jedoch keine Zusicherung hinsichtlich der Abdeckung oder der Sicherheit des Fahrzeugs des Kunden, wenn die Videoüberwachungskameras auf dem Parkplatz installiert sind.11. Besitztümer
11.1. Alle im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände werden auf Risiko des Kunden zurückgelassen. ParkBee empfiehlt dem Kunden, darauf zu achten, dass keine Gegenstände von außen sichtbar sind. ParkBee haftet nicht für den Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug des Kunden durch Dritte.12. Durchsetzung dieser Bedingungen
12.1. ParkBee kann entweder manuell oder auf der Grundlage automatisierter Verfahren, u.a. durch Videoüberwachung, ANPR oder die Analyse von Parkdaten (z.B. Check-In- oder Check-Out-Daten), überprüfen, ob der Kunde die vorliegenden Bedingungen einhält. ParkBee behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen über die EReg anzufordern und einzuholen. ParkBee kann Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, wie z.B. private Sicherheits- oder Vollzugsunternehmen. Wenn diese Bedingungen das Recht von ParkBee vorsehen, zusätzliche Bußgelder oder Gebühren zu erheben, können diese Bußgelder oder Gebühren unter anderem von ParkBee selbst, über Drittanwendungen oder durch einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden.13. Sicherheit im Parkhaus
13.1. Aus Sicherheitsgründen ist der Kunde nicht berechtigt, in seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz oder an anderer Stelle auf dem Parkplatz zu verbleiben, es sei denn, er möchte sein Fahrzeug abstellen oder entfernen. Nachdem der Kunde sein Fahrzeug abgestellt hat, muss er sich unverzüglich zum nächstgelegenen Personenaufzug, zur Treppe oder zum Ausgang begeben und dabei dem empfohlenen Weg (falls vorhanden) folgen. Der Kunde ist nur berechtigt, das Parkhaus in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und ggf. zusätzlichen Anweisungen zu nutzen und darf keine anderen Gebäude, Orte oder Plätze in Verbindung mit dem Parkhaus betreten, es sei denn, diese Gebäude, Orte oder Plätze sind mit ParkBee-Schildern versehen, aus denen hervorgeht, dass es sich um von ParkBee genehmigte Gehwege handelt. Der Kunde darf den Parkplatz unter keinen Umständen verlassen, indem er unter einer Fahrzeugausfahrtsschranke hindurchgeht, es sei denn, der Parkplatz bietet keinen anderen Ausgang und verlangt vom Kunden, dass er durch den Eingang hindurch oder unter Umgehung des Eingangs aussteigt.14. Flugscheinarten und Zahlungsarten
14.1. Der Kunde muss, je nach den verfügbaren Zahlungsmethoden, die Park- und Servicegebühren über den Service oder über Anwendungen Dritter, in die der Service integriert ist, bezahlen. ParkBee behält sich das Recht vor, andere Zahlungsarten über den Service anzubieten. 14.2. Der (digitale) Parkschein ist nur für das Fahrzeug gültig, für das er ausgestellt wurde.15. Zugang und Verlegung von Fahrzeugen
15.1. ParkBee behält sich das Recht vor, die Einfahrt eines Fahrzeugs auf den Parkplatz aus irgendeinem berechtigten Grund zu verweigern. 15.2. ParkBee behält sich das Recht vor, Fahrzeuge innerhalb des Parkplatzes zu versetzen, soweit dies aus Gründen der Sicherheit von Personen oder Sachen oder zur Vermeidung von Behinderungen auf dem Parkplatz erforderlich ist (auch wenn dadurch Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen). 15.3. ParkBee behält sich das Recht vor, auf eigene Initiative oder auf Anfrage des Anbieters des Parkplatzes Fahrzeuge auf dem Parkplatz zu bewegen oder bewegen zu lassen oder sie vom Parkplatz zu entfernen, und zwar auf die Art und Weise, die wir für angemessen halten (auch wenn dadurch Schäden an Ihrem Fahrzeug verursacht werden), wenn die Zeit, die das Fahrzeug auf dem Parkplatz steht, die dem Kunden über den Service mitgeteilte zulässige Zeit auf dem Parkplatz überschreitet. 15.4. ParkBee behält sich außerdem das Recht vor, eine rechtmäßige Behörde zu bitten, ein Fahrzeug auf einen anderen angemessenen Parkplatz zu bringen, unabhängig davon, ob dieser von ParkBee betrieben wird oder nicht, wenn der Parkplatz unerwartet dauerhaft oder vorübergehend geschlossen werden muss, entweder ganz oder teilweise, aufgrund einer Angelegenheit, die außerhalb der Kontrolle von ParkBee liegt, oder wenn der Parkplatz in einem Notfall evakuiert werden muss. 15.5. Soweit es für die Ausübung der Rechte, die ParkBee in dieser Klausel gewährt werden, erforderlich ist, behält sich ParkBee das Recht vor, Ihr Fahrzeug auf eine öffentliche Straße zu fahren oder anderweitig zu bringen. Dabei wird ParkBee das Fahrzeug mit angemessener Sorgfalt behandeln.16. Verlassene Fahrzeuge
16.1. ParkBee ist berechtigt, jedes Fahrzeug, das länger als 28 Tage auf dem Parkplatz steht, ohne dass ParkBee darüber informiert wurde, oder das nicht durch einen gültigen Grund, ein Abonnement oder ein anderes Ticket oder eine Buchung abgedeckt ist, als verlassen zu betrachten. 16.2. ParkBee behält sich das Recht vor, eine rechtmäßige Behörde mit der Entfernung des Fahrzeugs zu beauftragen und/oder zuzulassen (oder, wenn wir den rechtmäßigen Halter des Fahrzeugs nicht ermitteln können, selbst Maßnahmen zur Entfernung zu ergreifen) und ein verlassenes Fahrzeug als Abfall zu entsorgen oder zu verkaufen. Bevor ParkBee mit der Entsorgung oder dem Verkauf von stillgelegten Fahrzeugen fortfährt, wird ParkBee:- a. die Angelegenheit an die zuständigen Behörden weiterleiten, zu denen die örtliche Polizei und die EReg gehören können; und
- b. mindestens sieben (7) Tage vor dem Datum, an dem ParkBee das Fahrzeug zu entfernen beabsichtigt, einen Hinweis am Fahrzeug anbringen, dass das Fahrzeug nach Ablauf dieser Frist entfernt und verkauft wird.
17. Verbotene Aktivitäten und Missbrauch
17.1. Der Kunde darf keine Fahrzeuge auf dem Parkplatz abschleppen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der auf dem Parkplatz angebotenen Services durch von ParkBee autorisierte Personen. Im Falle einer Panne des Fahrzeugs muss sich der Kunde mit dem Parkplatzwächter in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass der Abtransport oder die Reparatur des Fahrzeugs so organisiert wird, dass keine anderen Personen oder Sachen auf dem Parkplatz gestört, beschädigt oder gefährdet werden. 17.2. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ParkBee dürfen auf dem Parkplatz keine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Vermietung oder der sonstigen Veräußerung von Fahrzeugen, Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden. 17.3. Es ist dem Kunden nicht gestattet, auf dem Parkplatz Gegenstände zu entsorgen oder Müll abzulegen. Die Kunden werden gebeten, den Müll in die bereitgestellten Behälter zu werfen oder ihn beim Verlassen des Parkplatzes mitzunehmen. 17.4. Kunden ist es nicht gestattet, Benzin oder andere Kraftstoffe in ihr Fahrzeug zu gießen, während es sich auf dem Parkplatz befindet. Kunden ist es auch nicht gestattet, Benzin oder anderen Kraftstoff aus ihrem Fahrzeug zu entnehmen, während es sich auf dem Parkplatz befindet. 17.5. Das Rauchen ist sowohl auf dem Parkplatz als auch in der unmittelbaren Umgebung des Parkplatzes untersagt. 17.6. Antisoziales Verhalten wird auf den Parkplätzen von ParkBee nicht akzeptiert. Dazu gehören unter anderem der Genuss von Alkohol, die Einnahme von oder der Handel mit illegalen Substanzen, Schlägereien und/oder Herumlungern. Die Parkplätze sind ausschließlich für das Parken von Fahrzeugen vorgesehen. Wenn Kunden andere belästigen oder stören, kann dies von der Videoüberwachung aufgezeichnet werden und es können Maßnahmen gegen sie ergriffen werden. 17.7. Kunden dürfen auf dem Parkplatz ohne die schriftliche Zustimmung von ParkBee keine Fotos oder Filmaufnahmen machen. 17.8. Der Kunde ist verpflichtet, für den gesamten Zeitraum, in dem sein Fahrzeug auf dem Parkplatz geparkt ist, einschließlich der Buchung, gemäß den vereinbarten Vereinbarungen und Park- und Service-Gebühren zu zahlen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Zeit, für die er ParkBee entschädigen muss, in betrügerischer oder künstlicher Weise zu modifizieren, zu verkürzen, zu manipulieren oder zu verändern. Ein Beispiel: Der Kunde darf nicht vorgeben, den Parkplatz zu verlassen, während sein Fahrzeug noch geparkt ist, oder vorgeben, den Parkplatz zu betreten, während sein Fahrzeug bereits geparkt ist. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel ist ParkBee berechtigt, ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von GBP 300 zu verhängen (oder verhängen zu lassen) und dem Kunden die tatsächlichen oder geschätzten Parkgebühren in Rechnung zu stellen, die der Kunde ParkBee schuldet.18. Vertraulichkeit
18.1. Der Kunde wird vertrauliche Informationen über ParkBee streng vertraulich behandeln. Der Kunde darf in keiner Weise vertrauliche Informationen über ParkBee an Dritte weitergeben, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Informationen über den Service, die Erbringung des Service, Aktivitäten, finanzielle Angelegenheiten, Geschäftspläne, geistige Eigentumsrechte, Informationssysteme, Arbeitsmethoden, Mitarbeiter und Lieferanten im Zusammenhang mit dem Service. Das Vorstehende gilt nicht, wenn und insoweit- a. der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, diese Informationen offenzulegen, wobei der Kunde mit ParkBee besprechen muss, wie dies geschehen soll; oder
- b. der Kunde zuvor die schriftliche Zustimmung von ParkBee eingeholt hat.