Der Service und das Abonnement (wie nachstehend definiert), bereitgestellt von ParkBee B.V., eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 58811001 mit ihrem eingetragenen Sitz am Mr. Treublaan 7 (1097 DP) Amsterdam, Niederlande („ParkBee", „uns", „wir" oder „unser"), unterliegen diesen Nutzungsbedingungen („Bedingungen"). Diese Bedingungen gelten für jede Vereinbarung zwischen ParkBee und dem Nutzer des Services („Kunde", „Sie" oder „Ihr"). Diese Bedingungen sind auch auf der Website von ParkBee verfügbar: www.parkbee.com/de/pages/terms-of-use oder hier als Download.
1. Definitionen
Bestimmte in diesen Bedingungen verwendete Begriffe haben eine feste Bedeutung (ob der Begriff großgeschrieben ist oder nicht), sofern nicht anders angegeben:
„Vereinbarung" bezeichnet jede Vereinbarung zwischen ParkBee und dem Kunden bezüglich der Nutzung von (jedem Aspekt des) Services, die jede Form annehmen kann, einschließlich einer elektronischen Vereinbarung oder Fernabsatzvereinbarung, ob schriftlich oder anderweitig, welche Vereinbarung diesen Bedingungen unterliegt;
„ANPR" bezeichnet die automatische Kennzeichenerkennung;
„App" bezeichnet die Anwendung von ParkBee, die auf Mobiltelefonen sowie anderen kompatiblen Geräten wie Smartwatches und Infotainment-Systemen bestimmter Fahrzeugtypen verfügbar ist;
„Buchung" bezeichnet eine Online-Buchung durch den Kunden über die App oder eine Drittanbieter-Anwendung eines Parkplatzes in einem Parkhaus oder Parkort zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit, durch Angabe des Kennzeichens und anderer erforderlicher persönlicher Daten (z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer), damit ParkBee die Buchung wie angegeben bearbeiten kann;
„Kamerasystem" bezeichnet das automatische Kennzeichenerkennungs-(ANPR-)Kamerasystem, das verwendet werden kann, um Kunden das Ein- oder Ausfahren des Parkhauses zu ermöglichen;
„Parkhaus" bezeichnet Parkeinrichtungen im Bereich und/oder Gebäude von Garagenbesitzern, die von (oder im Auftrag von) uns verwaltet werden und zum Parken von Fahrzeugen bestimmt sind;
„Community" bezeichnet einen ParkBee-Service, der es Garagenbesitzern ermöglicht, Mietern des Garagenbesitzers über das Smartphone Zugang zum Parkhaus zu gewähren: a. Community-Manager - die Person beim Mieter des Garagenbesitzers, die Community-Mitglieder innerhalb des zur Verfügung gestellten Parkraums erstellen, ändern und löschen kann; und b. Community-Mitglied - der Angestellte des Mieters, der über den Community-Manager parkt und dem Zugang gewährt wird. Dieser Zugang wird über das Smartphone bereitgestellt (unterstützt die neueste Smartphone-Version);
„Vertrauliche Informationen" bezeichnet ParkBees Informationen bezüglich des Services, Dokumentation, Software, darin verkörperte Geschäftsgeheimnisse und alle anderen schriftlichen oder elektronischen Informationen, die entweder (i) als vertraulich und/oder proprietär gekennzeichnet sind oder von einem schriftlichen Hinweis begleitet werden, dass solche Informationen vertraulich und/oder proprietär sind, oder (ii) nicht als vertraulich und/oder proprietär gekennzeichnet oder von einem entsprechenden Hinweis begleitet sind, aber die, wenn sie an Dritte weitergegeben würden, vernünftigerweise und vorhersehbar Wettbewerbsschäden für den Eigentümer solcher Informationen verursachen könnten. Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die, wie von Ihnen nachgewiesen: (i) öffentlich verfügbar sind, (ii) rechtmäßig von einer Partei von Dritten ohne Offenlegungsbeschränkungen erhalten wurden, oder (iii) unabhängig von einer Partei ohne Bezug auf oder Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden;
„EReg" bezeichnet die Vereinigung der Europäischen Fahrzeug- und Fahrerregistrierungsbehörden und/oder ihr spezifisches Mitglied im betreffenden Land;
„Höhere Gewalt" bezeichnet jede Ereignisse oder Umstände oder jede Kombination solcher Ereignisse oder Umstände, die ParkBee nicht zurechenbar sind, einschließlich aber nicht beschränkt auf Störungen des Internets oder anderer Telekommunikationseinrichtungen, Ausfälle von (Dritt-)Parteien, von denen ParkBee bei der Bereitstellung des Services abhängt (wie Garagen- oder Immobilieneigentümer, die die Parkhäuser anbieten), Stromausfall oder -störung, Fehlfunktionen der Parkhäuser, der defekte Zustand von Gegenständen, Ausrüstung, Software, vom Kunden bereitgestellten Daten oder anderen Materialien, die der Kunde ParkBee zur Nutzung angewiesen hat und/oder die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter (aufgrund von Krankheit, Streiks oder anderweitig);
„Kennzeichen" bezeichnet die offizielle Registrierungsnummer eines Fahrzeugs, wie sie auf dem/den am jeweiligen Fahrzeug angebrachten Kennzeichen enthalten ist;
„ParkBee-Produkt" bezeichnet jeden von ParkBee von Zeit zu Zeit angebotenen Service oder Produkte, einschließlich aber nicht beschränkt auf Parken pro Minute und Abonnements;
„Parkgebühr" bezeichnet die Gebühr, die der Nutzer zahlt und die auf dem monatlichen, täglichen oder stündlichen Tarif des Parkhauses oder Parkorts basiert (einschließlich Plattformzuschlag, der „Marktplatzgebühr", falls zutreffend);
„Parkort" bezeichnet jeden Parkplatz, Standort, Los und öffentliche Parkzone, die jeweils kein Parkhaus ist und einen Parkplatz durch Nutzung des Services bereitstellt;
„Parken pro Minute" bezeichnet den Service, der es dem Kunden ermöglicht, pro Minute für die exakte Parkzeit zu zahlen, durch Angabe des Kennzeichens und anderer erforderlicher persönlicher Daten (z.B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer), damit ParkBee die Parktransaktion bearbeitet;
„Parktransaktion" bezeichnet das Bezahlen und Parken über ParkBees Service;
„Zahlungshinweis" bezeichnet eine Benachrichtigung, die vom Kunden verlangt, ausstehende Zahlungen und Servicegebühr(en) und Zahlungen aufgrund einer Pflichtverletzung zu begleichen;
„Service" bezeichnet ParkBees Parkverwaltungssystem (einschließlich seiner Software und Technologie), das es Kunden ermöglicht, in freien Parkplätzen von Parkorten und Parkhäusern über App, Website oder Drittanbieter-Anwendungen zu parken, einschließlich Parken pro Minute und Abonnements, sowie alle anderen von ParkBee von Zeit zu Zeit bereitgestellten zusätzlichen Services;
„Servicegebühren" bezeichnet Gebühren, die ParkBee einem Kunden für die Nutzung des Services berechnet, einschließlich Parktransaktionen, Abonnements und/oder andere vereinbarte Gebühren. Die Servicegebühren werden pro Parktransaktion oder Abonnement berechnet und helfen ParkBee dabei, die besten Standorte und Services für seine Kunden zu bieten;
„Abonnement" bezeichnet die Vereinbarung, die es dem Kunden ermöglicht, ein spezifisches Parkhaus entweder für einen definierten oder wiederkehrenden Zeitraum zu nutzen, wofür er eine monatliche Abonnementgebühr (einschließlich Plattformzuschlag, der „Marktplatzgebühr", falls zutreffend) an ParkBee zahlt. Ein Abonnement kann ein persönliches Abonnement oder ein Geschäftsabonnement sein;
„Drittanbieter-Anwendung" bezeichnet jede Drittanbieter-Anwendung, in die der Service integriert ist;
„Fahrzeug" bezeichnet jedes Fahrzeug, das zum Transport von Passagieren oder Gegenständen verwendet wird, einschließlich jedes mechanischen Geräts auf Rädern oder Ketten, seiner Ausrüstung und Zubehör; und
„Website" bezeichnet ParkBees Website: https://www.parkbee.com.
2. Services - Allgemein
2.1. Der Kunde kann den Service, einschließlich einer Buchung, direkt von ParkBee oder über eine Drittanbieter-Anwendung je nach Bedarf erwerben (wie andere Park-Apps). Bei Nutzung einer Drittanbieter-Anwendung wird die Zahlung vom Anbieter der Drittanbieter-Anwendung abgewickelt.
2.2. Bei Nutzung der App muss der Kunde möglicherweise ein Konto bei ParkBee registrieren, um eine Parktransaktion abzuschließen. ParkBee kann einen Kontoantrag ablehnen.
2.3. Eine Vereinbarung zwischen Kunde und ParkBee wird geschlossen, sobald der Service oder die Buchung gekauft/vorgenommen wird.
2.4. Der Kunde kann über die App oder Website auf sein Konto zugreifen, was den Zugang zu relevanten Kontoinformationen und einer Parkhistorie beinhaltet.
2.5. Bestimmte Aspekte der über die App angebotenen Services können vom Kunden verlangen, die Funktionen „Standortzugriff zulassen" und/oder „Mitteilungen zulassen" auf dem Mobilgerät, Fahrzeug oder anderen von ParkBee von Zeit zu Zeit genehmigten technischen Lösungen des Kunden zu aktivieren.
2.6. Wenn der Kunde den Service nutzt, um eine Buchung vorzunehmen, für die er die Parkgebühren und Servicegebühren im Voraus zahlt, erwirbt der Kunde die Buchung direkt von ParkBee. Die Zahlung wird von ParkBee abgewickelt.
2.7. Falls der Kunde den in der Buchung gebuchten Zeitraum überschreitet, wird die Buchung stillschweigend auf Basis von Parken pro Minute vom Endzeitpunkt der Buchung bis zur tatsächlichen Ausfahrtszeit vom Parkort oder Parkhaus verlängert. Der Kunde akzeptiert, dass zusätzliche Gebühren von ParkBee bei Überschreitung berechnet werden können (einschließlich zusätzlicher Servicegebühren). Zusätzliche Parkgebühren und alle für die Überschreitung berechneten zusätzlichen Gebühren müssen vor Verlassen des jeweiligen Parkorts oder Parkhauses bezahlt werden.
2.8. Wenn der Kunde den Parken-pro-Minute-Service nutzt, um zu einem Parkort oder Parkhaus zu gelangen, erwirbt der Kunde den Service direkt von ParkBee. Der Kunde muss für die Services bezahlen, bevor er den jeweiligen Parkort oder das Parkhaus verlässt.
2.9. Aufgrund spezifischer Regeln, die von bestimmten Parkhäusern festgelegt wurden, kann der Kunde je nach Standort des Parkhauses möglicherweise nur eine feste Parkdauer wählen, die nicht früher beendet oder verlängert werden kann. In einem solchen Fall wird der Kunde bei der Nutzung der Services darüber benachrichtigt.
2.10. Der Service kann mit Drittanbieter-Anwendungen integriert sein. Diese Drittanbieter-Anwendungen unterliegen ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anderen relevanten Bedingungen oder (Datenschutz-)Richtlinien. Die Nutzung dieser Drittanbieter-Anwendungen durch den Kunden unterliegt solchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anderen relevanten Bedingungen oder (Datenschutz-)Richtlinien. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass ParkBee nicht verantwortlich oder haftbar ist für die Nutzung einer Drittanbieter-Anwendung durch den Kunden und/oder für jede Parktransaktion, die der Kunde mit dem Anbieter einer solchen Drittanbieter-Anwendung eingehen kann.
2.11. Neue Ergänzungen oder Änderungen an den Services, die zu unterschiedlichen Produktangeboten führen, können in Zukunft separaten Gebühren unterliegen.
3. Parkgebühren und Servicegebühren
3.1. Die vom Kunden zu zahlenden Parkgebühren und Servicegebühren (je nach Anwendbarkeit von Zeit zu Zeit) werden direkt von ParkBee oder über Drittanbieter-Anwendungen angezeigt. Servicegebühren können nicht anwendbar sein, wenn der Kunde einen monatlichen Preisplan abonniert hat.
3.2. ParkBee kann einen monatlichen Abonnementplan anbieten, den ein Kunde abonnieren kann, der Servicegebühren für Parktransaktionen gegen eine feste monatliche Gebühr erlässt. Ein Kunde kann einen solchen Plan jederzeit aktivieren oder kündigen, mit Wirkung ab der nächsten monatlichen Abrechnungsperiode. Für Teilmonate bei Kündigung werden keine Rückerstattungen gewährt.
3.3. Der vom Kunden für eine Buchung zu zahlende Betrag muss akzeptiert werden, um die Buchung erfolgreich abzuschließen. Je nachdem, wie die Buchung vorgenommen wird, müssen die Buchungsgebühren, die sich aus der Kombination der Parkgebühren und Servicegebühren zusammensetzen, entweder im Voraus oder nachträglich bezahlt werden, zum Beispiel über SEPA-Lastschrift.
3.4. ParkBee kann einen variablen Betrag auf der bevorzugten Zahlungsmethode des Kunden vorautorisieren, um ausreichende Mittel für die Nutzung der Services zu überprüfen. Dieser Betrag hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem stündlichen Parktarif am gewählten Standort oder der geschätzten Gesamtparkgebühr. Sobald eine Parksitzung mit der App beendet wird, wird dieser vorautorisierte Betrag angepasst, um der tatsächlichen Parkgebühr zu entsprechen, die dann von der gewählten Zahlungsmethode belastet wird.
3.5. Zur Einrichtung einer SEPA-Lastschrift kann ParkBee eine Verifizierungszahlung (z.B. EUR 0,01) anfordern, um das verwendete relevante IBAN-Konto zu bestätigen. Der Kunde autorisiert durch Angabe seiner IBAN und Bestätigung dieser Zahlung ParkBee und seinen/ihre Zahlungsdienstleister, Anweisungen an die relevante Bank zu senden und das Konto zu belasten. Der Kunde kann eine Rückerstattung für die relevante Parksitzung gemäß den Bedingungen seiner Bankvereinbarung beantragen. Jede Rückerstattung muss innerhalb von 8 Wochen ab dem Transaktionsdatum beansprucht werden. Für jede ungerechtfertigte Rückerstattung kann eine Gebühr von bis zu EUR 25 erhoben werden. ParkBee deaktiviert das Konto eines Kunden, falls die Zahlung für eine Parksitzung nicht eingezogen werden kann.
3.6. Der Kunde kann bestimmte Zahlungsmethoden in seinem Konto speichern. Der Kunde muss sicherstellen, dass die gewählte Zahlungsmethode aktiv, uneingeschränkt und mit einem Konto (falls zutreffend) mit ausreichenden Mitteln oder verfügbarem Kredit verbunden ist.
3.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Parkgebühren und Servicegebühren zu zahlen und den Anweisungen im Zahlungsauszug zu folgen, wie sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen. Das Versäumnis kann zu einem Zahlungshinweis führen.
3.8. ParkBee ist jederzeit berechtigt, die Parkgebühren und Servicegebühren in angemessener Weise und im gesetzlich zulässigen Umfang zu ändern und/oder das Preismodell zu ändern. Buchungen, die vor solchen Änderungen vorgenommen wurden, sind nicht betroffen.
3.9. ParkBee kann ein dynamisches Preismodell verwenden, um die angemessene Parkgebühr und Servicegebühr zu bestimmen. Dies bedeutet, dass Parkgebühren und Servicegebühren während der Stoßzeiten steigen können, was durch Algorithmen, Angebot, Nachfrage und Standort bestimmt wird und je nach Parkhaus und Parktransaktion variieren kann.
3.10. Die Servicegebühren werden bei einer Stornierung durch den Kunden nicht erstattet. Servicegebühren werden erstattet, wenn ParkBee die Buchung aufgrund unvorhergesehener Umstände storniert.
3.11. ParkBee behält sich das Recht vor, seine Preise und Gebühren zu ändern. Für Services, die monatlichen Gebühren unterliegen, treten solche Änderungen frühestens dreißig (30) Kalendertage nach Benachrichtigung des Kunden in Kraft. Für Services, die pro Transaktion berechnet werden, gelten geänderte Preise und Gebühren sofort und treten zum Zeitpunkt in Kraft, an dem der Kunde den relevanten Service bucht. Die anwendbaren Preise und Gebühren werden in der App, Website oder Drittanbieter-Anwendung zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt.
4. Buchungen
4.1. Bestimmte Parkhäuser ermöglichen es, Buchungen für einen bestimmten Zeitraum im Voraus vorzunehmen, wie im Buchungsprozess angegeben. Eine Buchung kann in einigen Situationen für die Nutzung der Services in einem bestimmten Parkhaus obligatorisch sein.
4.2. Sobald eine Buchung vorgenommen wurde, ist der Kunde berechtigt, für die während des Buchungsprozesses angegebene Zeit auf den relevanten Parkort oder das Parkhaus zuzugreifen. Der Kunde sollte sicherstellen, dass er den Parkort oder das Parkhaus innerhalb der erwähnten Zeitspanne betreten kann, bevor er eine Buchung abschließt.
4.3. Sobald eine Buchung vorgenommen wurde, kann sie bis zu 1 Stunde vor Beginn der Buchung geändert oder storniert werden. Von ParkBee werden keine Rückerstattungen bezüglich der Stornierung einer Buchung nach diesem Zeitraum gewährt, da Abschnitt 6:230p(d) des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt. In außergewöhnlichen Situationen, in denen ParkBee die Anfrage des Kunden bezüglich einer Buchung nicht erfüllen kann (d.h. kein freier Parkplatz verfügbar ist), hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der Parkgebühren und Servicegebühren, vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt ParkBee unverzüglich über support@parkbee.com oder andere verfügbare Kanäle, wie auf der Website oder App angegeben.
4.4. Um eine Buchung vorzunehmen, benötigt ParkBee das Kennzeichen des Kundenfahrzeugs. Sobald die Buchung vorgenommen wurde, kann der Kunde mit dem Fahrzeug, dessen Kennzeichen angegeben wurde, und/oder mit Hilfe von Drittanbieter-Apps in den Parkort oder das Parkhaus ein- und ausfahren, in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls der Kunde auch ein Geschäftskonto besitzt, kann er immer wählen, welches Konto vor der Einfahrt in das Parkhaus zu verwenden ist.
4.5. Auf bestimmte Parkhäuser kann über ANPR zugegriffen werden. Relevante Daten, einschließlich des Kennzeichens, werden in Übereinstimmung mit ParkBees Datenschutzerklärung verarbeitet, die hier zu finden ist: https://parkbee.com/de/pages/privacy.
4.6. ParkBee bietet keine technische Unterstützung für die Kamerasysteme und übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen oder Ausfallzeiten. In solchen Fällen muss der Kunde sofort den Eigentümer des Parkhauses und/oder den Betreiber des Kamerasystems kontaktieren.
5. Persönliches Abonnement
5.1. Ein Abonnement wird direkt von ParkBee erworben. Sobald das Abonnement aktiviert ist, kann der Kunde die Services nutzen.
5.2. Ein Kunde muss ein Benutzerkonto einrichten, um ein Abonnement zu nutzen. Mit dem Benutzerkonto kann der Kunde einen Parkort oder ein Parkhaus abonnieren und einen monatlichen Abrechnungszyklus (basierend auf Kalendermonaten) einrichten, sofern nicht anders vereinbart. ParkBee behält sich das Recht vor, die Einrichtung eines Kontos für jeden (potenziellen) Kunden abzulehnen.
5.3. Das Abonnement wird am vom Kunden bei der ersten Abonnierung gewählten Startdatum aktiviert. Die Zahlung für den ersten Abrechnungszyklus (ein Monat) kann jederzeit im Benutzerkonto vorgenommen werden, muss jedoch letztendlich spätestens zum gewählten Startdatum abgeschlossen werden. Das Zahlungsdatum für den ersten Abrechnungszyklus wird als Aktivierungsdatum des Abonnements betrachtet. Wird die Zahlung für den ersten Abrechnungszyklus nicht bis zum gewählten Startdatum geleistet, wird das Abonnement nicht aktiviert und der Kunde kann das Parkhaus nicht nutzen.
5.4. Der Kunde kann ein Abonnement jederzeit über sein Benutzerkonto kündigen. Bei Kündigung bleibt das Abonnement bis zum Ende des dann relevanten Abrechnungszyklus aktiv.
5.5. ParkBee kann ein Abonnement jederzeit aus vernünftigen Gründen kündigen, falls die Aufrechterhaltung des aktiven Abonnements nicht vernünftigerweise erwartet werden kann oder aufgrund unvorhergesehener Änderungen oder Änderungen außerhalb der Kontrolle von ParkBee.
5.6. Ein Abonnement endet automatisch am Ende des relevanten aktiven Abrechnungszyklus. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Abonnement an einen anderen Standort zu wechseln, indem er den ParkBee-Kundensupport kontaktiert, wobei andere oder zusätzliche Bedingungen gelten können.
5.7. ParkBee ist jederzeit berechtigt, die Abonnementgebühren in angemessener Weise und im gesetzlich zulässigen Umfang anzupassen.
5.8. Unter den anwendbaren EU-Verbraucherschutzgesetzen kann der Kunde das Recht haben, das Abonnement innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf durch Benachrichtigung des ParkBee-Kundenservice zu kündigen. Hat der Kunde das Abonnement während der Widerrufszeit genutzt, wird dem Kunden anteilig für die Tage berechnet, in denen das Abonnement genutzt wurde.
5.9. Bei Zahlungsverzug sind gesetzliche Zinsen gemäß Artikel 6:119 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) fällig, berechnet vom Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung. Zusätzlich hat ParkBee Anspruch auf Entschädigung für alle angemessenen Kosten, die beim Einzug überfälliger Beträge entstehen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Zahlungshinweise und alle Inkassoanstrengungen (deren Betrag mindestens EUR 40 beträgt).
6. Geschäftsabonnement
6.1. Ein Geschäftsabonnement wird direkt von ParkBee erworben. Sobald das Geschäftsabonnement aktiviert ist, kann der Kunde die Services nutzen. ParkBee behält sich das Recht vor, die Einrichtung eines Kontos für jeden (potenziellen) Kunden abzulehnen.
6.2. ParkBee erstellt ein Community-Konto für den Kunden, damit der Kunde Community-Mitglieder und Benutzer hinzufügen kann. Jedes Community-Mitglied und jeder Benutzer muss Community verwenden und sich anmelden, um den Parkort oder das Parkhaus zu betreten und zu verlassen, auf das sich das Geschäftsabonnement bezieht.
6.3. Das Geschäftsabonnement ist nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung aktiv und beginnt am vereinbarten Startdatum, wie in dieser Vereinbarung festgelegt. Das Abonnement wird stillschweigend monatlich erneuert und verwendet einen monatlichen Abrechnungszyklus, sofern nicht anders in der Kooperationsvereinbarung vereinbart.
6.4. Die Standard-Zahlungsfrist für alle Rechnungen beträgt 30 Kalendertage ab dem Rechnungsdatum.
6.5. Wird die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten 30 Kalendertage Zahlungsfrist von ParkBee erhalten, kann der Zugang zum Parkort oder Parkhaus, auf den sich das Geschäftsabonnement bezieht, beendet und ein Inkassobüro eingeschaltet werden. Zusätzlich wird eine Säumnisgebühr erhoben. Die Säumnisgebühr beträgt zusätzlich 5% des Gesamtbestellwerts (ohne MwSt.) der ursprünglichen Rechnung. Zusätzliche 5% Säumnisgebühren werden alle 30 Tage angewendet, während derer die Zahlung aussteht, bis der gesamte ausstehende Betrag beglichen ist. Zur Klarstellung: Wenn ein ursprünglicher Bestellbetrag EUR 1.000 (ohne MwSt.) beträgt, wird eine Säumnisgebühr von 5% (EUR 50 (ohne MwSt.)) zum ausstehenden Betrag hinzugefügt.
6.6. ParkBee benachrichtigt den Kunden über alle Säumnisgebühren, die auf seinen ausstehenden Saldo angewendet werden. Diese Benachrichtigungen werden an die vom Kunden in seinen Kontoinformationen angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
6.7. Alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen werden auf den ausstehenden Saldo in folgender Reihenfolge angewendet: zuerst auf Säumnisgebühren, dann auf aufgelaufene Zinsen und schließlich auf den Hauptrechnungsbetrag.
6.8. Bei einer Streitigkeit bezüglich der Säumnisgebühr oder eines anderen Aspekts der Rechnung muss der Kunde ParkBee umgehend schriftlich benachrichtigen. Die Parteien werden in gutem Glauben zusammenarbeiten, um Streitigkeiten auf gerechte und zeitnahe Weise zu lösen.
6.9. Eine Verzögerung bei der Anwendung von Säumnisgebühren stellt keinen Verzicht auf ParkBees Recht dar, solche Gebühren zu erheben.
6.10. Der Kunde kann das Geschäftsabonnement jederzeit zum Ende des dann aktuellen Abrechnungszyklus kündigen, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat. Diese Kündigung muss schriftlich an abonnement@parkbee.com eingereicht werden. ParkBee bestätigt die Kündigung schriftlich.
6.11. ParkBee kann ein Geschäftsabonnement jederzeit aus vernünftigen Gründen kündigen, falls die Aufrechterhaltung des aktiven Geschäftsabonnements nicht vernünftigerweise erwartet werden kann oder aufgrund unvorhergesehener Änderungen oder Änderungen außerhalb der Kontrolle von ParkBee. Das Geschäftsabonnement wird automatisch am Ende des Abrechnungszyklus beendet. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Abonnement an einen anderen Standort zu wechseln, indem er den ParkBee-Kundensupport kontaktiert, wobei andere oder zusätzliche Bedingungen gelten können.
6.12. ParkBee ist jederzeit berechtigt, die Abonnementgebühren in angemessener Weise und im gesetzlich zulässigen Umfang anzupassen.
7. Ansprüche und beschwerden
7.1. Wenn das Fahrzeug eines Kunden Schäden erleidet, gestohlen wird oder Besitztümer aus dem Kundenfahrzeug gestohlen werden, während es an einem Parkort oder in einem Parkhaus geparkt ist, sollte der Kunde umgehend: a. ParkBees Kundendienstabteilung benachrichtigen (zu kontaktieren über support@parkbee.com oder über die auf unserer Website oder App verfügbaren Kontaktdaten); b. im Falle eines Diebstahls sofort die Polizei informieren; und c. seine Versicherer benachrichtigen.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, ParkBee unverzüglich über Änderungen oder Umstände zu informieren, die den erworbenen Service beeinträchtigen können.
7.3. Alle Ansprüche gegen ParkBee oder Beschwerden über den Service sollten an die Kundendienstabteilung gerichtet werden, die über support@parkbee.com zu kontaktieren ist. Vor Einreichung eines Anspruchs informieren Sie sich bitte über Klausel 24 (Haftung) dieser Bedingungen und beziehen Sie sich darauf, die das Ausmaß von ParkBees Verantwortung und Haftung in Bezug auf Schäden oder Verluste darlegt. Der Kunde muss angemessene Unterstützung bei jeder von ParkBee in Bezug auf die Beschwerde durchgeführten Untersuchung leisten.
7.4. Bei bestimmten Fehlfunktionen im Parkhaus kann der Kunde unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung gemäß der auf der Website veröffentlichten Richtlinie haben.
8. Pflichten de Kunden
8.1. Der Kunde muss: a. alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften, Schilder und Verkehrsregeln an oder in einem Parkort oder Parkhaus einhalten, einschließlich aller anwendbaren spezifischen Standort-/Garagenbedingungen; b. falls zutreffend, innerhalb der Grenzen einer für ParkBee markierten Bucht in einem Parkhaus parken; c. nicht in einer für einen bestimmten Zweck vorgesehenen Bucht parken, wenn er dazu nicht berechtigt ist (zum Beispiel und ohne Einschränkung das Parken in einem für behinderte Personen vorgesehenen Platz ohne angemessen angebrachten Behinderten-Ausweis und/oder das Parken in einem Platz für Elektrofahrzeuge, wenn die Ladeeinrichtung nicht genutzt wird); und d. alle fälligen Beträge für seine Buchung rechtzeitig zahlen und die in Klausel 12 (Ticket-Arten und Zahlungsmethoden) dieser Bedingungen dargelegten Anforderungen erfüllen.
8.2. Bei Verletzung seiner in Klausel 8.1 enthaltenen Pflichten ist sofort eine Strafe von EUR 60 pro Verletzung fällig und zahlbar, unbeschadet von ParkBees Recht, die Vereinbarung zu kündigen und/oder Entschädigung für tatsächlich entstandene Schäden zu fordern. Eine solche Strafe kann über von ParkBee oder Drittanbieter-Anwendungen angebotene Zahlungsmethoden eingezogen werden.
8.3. Der Kunde ist allein verantwortlich für: a. das ordnungsgemäße Starten und Beenden seiner Parksitzung und sicherzustellen, dass seine Buchung für den korrekten Standort seiner Parksitzung ist (zum Beispiel sicherstellen, dass die Buchung dem Zonenkode des Parkorts entspricht); b. sicherzustellen, dass das entsprechende Fahrzeug mit dem korrekten Kennzeichen ausgestattet ist und dass dieses Kennzeichen ordnungsgemäß installiert und sichtbar ist (einschließlich für Kamerasysteme); c. die entsprechende Parksitzung über eine alternative Methode zu bezahlen (z.B. an einem Parkometer), wenn der Service nicht verfügbar oder nicht funktionsfähig ist – ob aufgrund von Problemen mit dem Mobiltelefon des Kunden, anderer technischer Ausrüstung (einschließlich allem im Fahrzeug enthaltenen) oder Ausfällen, Unterbrechungen oder Verzögerungen in Telefon-, Internet-, Kommunikationsnetzwerken, dem Kamerasystem oder GPS. Das Versäumnis kann zu einem Parkbußgeld oder anderen anwendbaren Gebühren oder Kosten für falsches Parken führen; und d. Parkbußgelder, Gebühren und/oder Kosten für falsches Parken und die Zahlung. Jeder Parkverstoß ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und der entsprechenden (Gesetzes-)Vollstreckungsbehörde.
8.4. Wenn der Parkort, das Parkhaus und/oder die Ausrüstung im Parkhaus durch den Kunden, sein Fahrzeug oder seinen Inhalt und/oder die Passagiere im Fahrzeug beschädigt wird, dann ist der Kunde verantwortlich und haftbar für die Entschädigung aller zugefügten Schäden, außer wenn der Schaden als direktes Ergebnis von ParkBees vorsätzlicher Absicht oder Fahrlässigkeit (auf Niederländisch „opzet of bewuste roekeloosheid") entsteht. Der Kunde stellt ParkBee von allen Drittansprüchen frei, die aus von ihm verursachten Schäden resultieren.
9. Fahrzeugsicherheit
9.1. Sofern der Kunde nicht von ParkBee spezifisch angewiesen wird, dies im Notfall nicht zu tun, muss der Kunde sicherstellen, dass sein Fahrzeug sicher verschlossen mit allen Fenstern sicher geschlossen zurückgelassen wird und jeder Fahrzeugalarm, Lenkradschloss oder ähnliches Gerät, falls vorhanden, eingeschaltet werden muss, falls zutreffend. ParkBee ist weder verantwortlich noch haftbar für Schäden oder Verluste, die aus einem Versäumnis des Kunden resultieren, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Parksitzung und akzeptiert, dass er auf eigenes Risiko parkt.
9.2. In, an oder in der Nähe von Parkorten oder Parkhäusern können CCTV-Kameras in Betrieb sein. Der Kunde erkennt an, dass CCTV als Abschreckung gegen kriminelle Aktivitäten wirken kann. ParkBee macht keine Zusicherungen bezüglich der von solcher CCTV bereitgestellten Abdeckung oder Garantie für die Sicherheit des Kundenfahrzeugs, wenn Videoüberwachungskameras in, an oder in der Nähe von Parkorten oder Parkhäusern installiert sind.
9.3. Alle in einem Fahrzeug zurückgelassenen Besitztümer werden vollständig auf Risiko des Kunden zurückgelassen. ParkBee haftet nicht für Diebstähle durch Dritte aus dem Kundenfahrzeug.
10. Durchsetzung dieser Bedingungen
10.1. ParkBee kann entweder manuell oder auf Basis automatisierter Prozesse, einschließlich über CCTV, ANPR oder die Analyse von Parkdaten (wie Check-in- oder Check-out-Daten), prüfen, ob der Kunde diese Bedingungen einhält. ParkBee behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen über die EReg anzufordern und zu erhalten. ParkBee kann Drittdienste beauftragen, wie private Sicherheits- oder Vollstreckungsunternehmen. Wo diese Bedingungen sich auf ein Recht von ParkBee beziehen, zusätzliche Geldstrafen oder Gebühren zu erheben, können solche Geldstrafen oder Gebühren unter anderem von ParkBee selbst, über Drittanbieter-Anwendungen oder durch einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden.
11. Sicherheit
11.1. Aus Sicherheitsgründen ist der Kunde nicht berechtigt, in seinem Fahrzeug im Parkhaus oder anderswo im Parkhaus zu bleiben, außer zum Zweck des Parkens oder Entfernens des Fahrzeugs. Nachdem der Kunde sein Fahrzeug geparkt hat, muss der Kunde sofort zum nächstgelegenen Personenaufzug, Treppenhaus oder Ausgang gehen und dabei der empfohlenen Route folgen (falls vorhanden). Kunden sind nur berechtigt, das Parkhaus in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und zusätzlichen Anweisungen, soweit anwendbar, zu nutzen und dürfen nicht auf andere Gebäude, Standorte oder andere Orte in Verbindung mit dem Parkhaus zugreifen, es sei denn, solche Gebäude, Standorte oder Orte enthalten ParkBee-Schilder, aus denen folgt, dass dies von ParkBee genehmigte Gehwege sind. Der Kunde darf unter keinen Umständen das Parkhaus verlassen, indem er unter einer Fahrzeugausgangsschranke hindurchgeht, es sei denn, das Parkhaus bietet keinen anderen Ausgang und erfordert, dass der Kunde durch oder um den Eingang herum ausgeht.
12. Ticket-arten und Zahlungsmethoden
12.1. Der Kunde muss, je nach verfügbaren Zahlungsmethoden, die Parkgebühr oder Kosten für persönliche Abonnements, einschließlich aller Servicegebühren, über den Service oder über Drittanbieter-Anwendungen bezahlen, in die der Service integriert ist, soweit anwendbar. ParkBee behält sich das Recht vor, andere Zahlungsmethoden über den Service anzubieten. Für Geschäftsabonnements erfolgt die Zahlung per Kreditkarte oder Rechnungsstellung.
12.2. Die Abonnementgebühren und Servicegebühren (für persönliche und geschäftliche Abonnements) werden im Voraus für den Monat oder das Quartal eingezogen, auf den sich diese Kosten beziehen.
12.3. Das (digitale) Parkticket ist nur für das Fahrzeug gültig, für das es ausgestellt wurde.
13. Zugang und Verlagerung von Fahrzeugen
13.1. ParkBee behält sich das Recht vor, die Zulassung jedes Fahrzeugs zum Parkort oder Parkhaus aus jedem legitimen Grund zu verweigern.
13.2. ParkBee behält sich das Recht vor, Fahrzeuge innerhalb des Parkhauses mit jeder Methode zu bewegen, die es für angemessen erachtet (auch wenn dadurch Schäden am Fahrzeug verursacht werden), soweit dies vernünftigerweise für die Sicherheit von Personen oder Eigentum erforderlich ist oder um Behinderungen im Parkhaus zu vermeiden.
13.3. ParkBee behält sich das Recht vor, Fahrzeuge auf seine Anweisung hin innerhalb des Parkorts oder Parkhauses zu bewegen oder aus diesem zu entfernen, auf eigene Initiative oder auf Antrag der Partei, die das Parkhaus anbietet, oder der entsprechenden (Gesetzes-)Vollstreckung, mit jeder Methode, die es für angemessen erachtet (auch wenn dadurch Schäden am Fahrzeug verursacht werden), falls die Zeit, die das Fahrzeug am Parkort oder im Parkhaus geparkt ist, die in der Buchung erlaubte Zeit überschreitet.
13.4. ParkBee behält sich das Recht vor, eine rechtmäßige Behörde zu bitten, jedes Fahrzeug an einen anderen vernünftigerweise geeigneten Parkplatz zu entfernen, ob von ParkBee betrieben oder nicht, falls der Parkort oder das Parkhaus geschlossen werden muss, dauerhaft oder vorübergehend, ganz oder teilweise, oder wenn der Parkort oder das Parkhaus in einem Notfall evakuiert werden muss.
13.5. Soweit es notwendig ist, dies bei der Ausübung der ParkBee in dieser Klausel übertragenen Rechte zu tun, behält sich ParkBee das Recht vor, Ihr Fahrzeug auf eine öffentliche Straße zu fahren oder anderweitig zu bringen. Dabei wird ParkBee angemessene Sorgfalt für das Fahrzeug aufwenden.
13.6. Falls ParkBee seine Rechte unter dieser Klausel 13 geltend macht, ist der Kunde für alle von ParkBee entstandenen Kosten verantwortlich.
14. Verlassene Fahrzeuge
14.1. ParkBee ist berechtigt, jedes Fahrzeug als verlassen zu betrachten, das länger als 28 Kalendertage ohne vorherige Benachrichtigung an ParkBee an einem Parkort oder in einem Parkhaus zurückgelassen wird oder von dem nicht bekannt ist, dass es von einem aktuell gültigen Grund, Abonnement oder anderem Ticket oder einer anderen Buchung abgedeckt ist.
14.2. ParkBee behält sich die Rechte vor, eine rechtmäßige Behörde zu beauftragen und/oder zu erlauben, Fahrzeuge zu entfernen (oder wo ParkBee nicht in der Lage ist, den aktuellen rechtmäßigen eingetragenen Halter des Fahrzeugs zu identifizieren, Schritte zur Entfernung zu unternehmen) und zu entsorgen. Falls ParkBee seine Rechte unter dieser Klausel 14 geltend macht, ist der Kunde für alle von ParkBee entstandenen Kosten verantwortlich, einschließlich zusätzlicher Kosten für das Parken im Parkhaus.
14.3. Bevor ParkBee mit der Entsorgung verlassener Fahrzeuge fortfährt, wird ParkBee: a. die Angelegenheit an die entsprechenden Behörden weiterleiten, zu denen die örtliche Polizei und die EReg gehören können; und b. mindestens sieben (7) Tage vor dem Datum, an dem ParkBee das Fahrzeug zu entfernen vorschlägt, einen Hinweis am Fahrzeug anbringen, der besagt, dass das Fahrzeug entfernt wird, wenn dieser Zeitraum abläuft.
15. Verbotene Aktivitäten und Missbrauch
15.1. Der Kunde darf kein Fahrzeug in ein Parkhaus abschleppen, außer als Teil von Dienstleistungen, die im Parkhaus von durch ParkBee autorisierten Personen angeboten werden. Der Kunde darf keine Arbeiten am Fahrzeug durchführen (lassen) und/oder es reinigen, außer mit ParkBees vorheriger spezifischer Genehmigung. Bei einem Fahrzeugausfall muss der Kunde den Parkhaus-Betreuer kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Fahrzeugentfernung oder -reparatur organisiert wird, ohne Störungen, Schäden oder Gefahren für andere Personen oder Eigentum im Parkhaus zu verursachen.
15.2. Keine Aktivität in Verbindung mit dem Verkauf, der Vermietung oder anderen Veräußerung von Fahrzeugen oder Gütern oder Dienstleistungen darf an einem Parkort oder in einem Parkhaus ohne ParkBees vorherige spezifische schriftliche Genehmigung durchgeführt werden.
15.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenstände zu entsorgen oder Müll in, an oder in der Nähe eines Parkorts oder Parkhauses fallen zu lassen. Kunden werden gebeten, Müll/Abfall in Mülltonnen zu entsorgen oder ihn beim Verlassen des Parkorts oder Parkhauses mitzunehmen.
15.4. Kunden ist es nicht gestattet, Benzin oder anderen Kraftstoff in ihr Fahrzeug zu gießen, während es sich an einem Parkort oder in einem Parkhaus befindet. Kunden ist es auch nicht gestattet, Benzin oder anderen Kraftstoff aus ihrem Fahrzeug zu entnehmen, während es sich an einem Parkort oder in einem Parkhaus befindet.
15.5. Das Rauchen ist innerhalb des Parkhauses gemäß seinen relevanten Sicherheitsanforderungen, wie in diesem Parkhaus enthalten, verboten.
15.6. Antisoziales Verhalten wird in ParkBees Parkhäusern nicht akzeptiert. Dies umfasst (ist aber nicht beschränkt auf) Alkoholkonsum, Einnahme oder Handel mit illegalen Substanzen, Kämpfe und/oder Herumlungern. Parkhäuser sind ausschließlich zum Parken von Fahrzeugen bestimmt. Wenn Kunden anderen gegenüber eine Belästigung oder Störung verursachen, kann dies von CCTV aufgezeichnet werden und Maßnahmen können gegen sie ergriffen werden.
15.7. Kunden sollten keine Fotos machen oder Filmaufnahmen im Parkhaus ohne ParkBees schriftliche Zustimmung durchführen.
15.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zeit seiner Buchung und die entsprechende Zahlung betrügerisch oder künstlich zu ändern, zu verkürzen, zu manipulieren oder zu verändern. Beispielsweise: Der Kunde ist nicht berechtigt, vorzutäuschen, den Parkort oder das Parkhaus zu verlassen, während sein Fahrzeug noch geparkt ist, oder vorzutäuschen, den Parkort oder das Parkhaus zu betreten, während sein Fahrzeug bereits geparkt ist. Bei Verletzung dieser Klausel ist ParkBee berechtigt, eine Geldstrafe von EUR 300 zu verhängen (oder verhängen zu lassen) und dem Kunden auch die tatsächlichen oder geschätzten Parkgebühren zu berechnen, die der Kunde ParkBee schuldete.
16. Vertraulichkeit
16.1. Der Kunde muss Vertrauliche Informationen über ParkBee streng vertraulich behandeln. Der Kunde darf auf keine Weise jemandem Vertrauliche Informationen über ParkBee offenlegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Informationen über den Service, die Bereitstellung des Services, jede Aktivität, finanzielle Angelegenheit, Geschäftsplan, Rechte an geistigem Eigentum, Informationssystem, Arbeitsmethode, Mitarbeiter und Lieferant in Bezug auf den Service. Das Vorstehende gilt nicht, wenn und soweit: a. Der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, solche Informationen offenzulegen, in welchem Fall der Kunde ParkBee darüber konsultieren muss, wie dies bewirkt wird; oder b. Der Kunde die vorherige schriftliche Zustimmung von ParkBee erhalten hat.
17. Datenschutz und Privatsphäre
17.1. ParkBee verarbeitet personenbezogene Daten (einschließlich Daten in Bezug auf das Kennzeichen oder den Eigentümer) in Übereinstimmung mit ParkBees Datenschutzerklärung, die hier eingesehen werden kann: https://parkbee.com/de/pages/privacy.
18. Geistiges Eigentum, Eigentumsrechte und Beschränkungen
18.1. Der Kunde erkennt an, dass alle Rechte, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechte an geistigem Eigentum, die unter den anwendbaren Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt sind, Titel und Interessen an und zum Service im Eigentum von oder lizenziert an ParkBee stehen, Softwareanwendungen und Anwendungsprogrammierschnittstellen im Zusammenhang mit dem Service und alle Modifikationen und Verbesserungen davon, sowie Inhalte, Material und Informationen, die über den Service verfügbar gemacht werden, im Eigentum von oder lizenziert an ParkBee stehen und bei ParkBee verbleiben einschließlich ohne Einschränkung aller Rechte an geistigem Eigentum, und solche Rechte sind durch internationale Gesetze zum geistigen Eigentum geschützt.
18.2. Der Kunde wird nicht: (i) den Service kopieren, reproduzieren, ändern, modifizieren oder davon abgeleitete Werke erstellen; (ii) den Service lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verpachten, vertreiben, übertragen, zeitlich aufteilen, zuweisen oder weiterverkaufen, oder den Service als Grundlage für die rechtswidrige Entwicklung einer Konkurrenzlösung verwenden (oder mit einem Dritten dafür kontrahieren); oder (iii) Logos, Markenzeichen, Patente oder Urheberrechtshinweise, Vertraulichkeits- oder Eigentumslegenden oder andere Hinweise oder Markierungen entfernen oder ändern, die auf oder im Service sind. Der Kunde wird den Service in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften verwenden.
18.3. Der Kunde wird nicht: (i) sein Recht auf Zugang und/oder Nutzung des Services unterlizenzieren; (ii) unbefugten Personen oder Dritten den Zugang oder die Nutzung des Services erlauben; (iii) den Service zur Bereitstellung von Dienstleistungen für Dritte verwenden; (iv) Inhalte oder Material aus dem Service erneut veröffentlichen oder weiterverbreiten; und (v) Änderungen am Service vornehmen; (vi) (technische) Maßnahmen umgehen oder den Service auf irgendeine Weise missbrauchen, um die Zahlung der fälligen Parkgebühren und Servicegebühren zu verhindern oder zu begrenzen.
18.4. Der Kunde wird keinen Dritten autorisieren oder ermutigen: (i) den Service zum Hochladen, Übertragen oder anderweitigen Verbreiten von Inhalten zu verwenden, die rechtswidrig, diffamierend, belästigend, missbräuchlich, betrügerisch, obszön sind, Viren enthalten oder anderweitig anstößig sind, wie von ParkBee vernünftigerweise bestimmt; oder (ii) Roboter, Spider, andere automatisierte Geräte oder manuelle Prozesse zu verwenden, um Inhalte aus dem Service zu überwachen oder zu kopieren.
18.5. Falls der Kunde diese Klausel 18 nicht einhält, kann ParkBee den Kunden haftbar machen und Entschädigung für bereits erlittene und/oder zukünftige Schäden verlangen.
19. Laufzeit und Kündigung
19.1. Falls der Kunde einen monatlichen Preisplan abonniert hat, kann der Kunde das Abonnement jederzeit vor Ende des laufenden Monats kündigen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, ein Abonnement zu beenden, wenn der Kunde das damit verbundene Fahrzeug nicht mehr verwendet.
19.2. Nach Kündigungsankündigung des Abonnements bleibt das Abonnement bis zum letzten Tag des laufenden Monats in Kraft. Für die Dauer der Kündigungsfrist wird keine (teilweise) Rückerstattung gewährt.
19.3. ParkBee hat das Recht, die Vereinbarung zu kündigen und/oder die Services zu suspendieren, falls der Kunde: a. seine Verpflichtungen wesentlich verletzt und/oder ParkBee Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde nicht in der Lage oder willens sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen; b. für bankrott erklärt wurde oder ParkBee Grund zu der Annahme hat, dass ein Bankrott unmittelbar bevorsteht; c. wenn ParkBee festgestellt hat oder Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde regelmäßig anwendbare Regeln und Vorschriften bei der Nutzung der Services verletzt hat und/oder störendes Verhalten gezeigt hat.
20. Höhere Gewalt
20.1. ParkBee haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Bedingungen, wenn eine solche Nichterfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt hat ParkBee das Recht, die Ausführung oder weitere Ausführung des Services zu suspendieren.
21. Haftung
21.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Parken auf eigenes Risiko erfolgt. Der Service beinhaltet nicht die (dauerhafte) Überwachung des Fahrzeugs durch ParkBee oder eine andere Partei. ParkBee schließt jede Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang für Schäden aus, die durch Diebstahl, Verlust oder andere Schäden am Fahrzeug oder den Besitztümern des Kunden entstehen, die im entsprechenden Parkhaus platziert wurden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Vorfälle, die durch Fehlfunktion oder Missbrauch von Parkhaustoren verursacht wurden.
21.2. Der Kunde erkennt an und versteht, dass der Service als internetbasierte Softwareanwendung Ausfallzeiten erfahren kann, einschließlich aber nicht beschränkt auf geplante Wartung, und dass ParkBee von der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Drittanbietersoftware abhängt. ParkBee garantiert nicht und kann nicht garantieren, dass der Service fehlerfrei ist oder ohne Unterbrechungen oder Ausfallzeiten funktioniert, dass die über den Service angebotenen Parkplätze im Parkhaus verfügbar sind oder dass die aus den Services erhaltenen Ergebnisse den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. ParkBee schließt jede Haftung in dieser Hinsicht im gesetzlich zulässigen Umfang für Schäden aus, die durch Ausfallzeiten von Drittanbietersoftware einschließlich Kamerasystemen entstehen.
21.3. ParkBee haftet nicht für Schäden, die auf eigenes Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind, einschließlich wenn ein Kunde (i) technische Fehler bei der Verwendung der App oder Website hat, (ii) ParkBee falsche Informationen zur Verfügung gestellt hat, (iii) Parksitzungen nicht ordnungsgemäß gestartet oder beendet hat oder (iv) die Services falsch verwendet.
21.4. ParkBee macht keine Zusicherungen oder Gewährleistungen, ob ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich, in Bezug auf den hier bereitgestellten Service, einschließlich des Services und aller mit dem Service zur Verfügung gestellten Dokumentation, Inhalte, Daten und Materialien. ParkBee lehnt ausdrücklich alle stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung und Genauigkeit ab.
21.5. In keinem Fall haftet ParkBee gegenüber dem Kunden für direkte, indirekte, beiläufige, spezielle, strafende oder Folgeschäden (einschließlich aber nicht beschränkt auf Gewinnverlust, entgangene Einsparungen, Schäden durch Unternehmensstillstand, Reputationsschäden) jeder Art, die aus und/oder in Verbindung mit (i) Ansprüchen jeder Art unter den Bedingungen entstehen (ii) Fehlern oder Ungenauigkeiten von Inhalten oder Informationen, die über den Service verfügbar sind (iii) Personen- oder Sachschäden jeder Art, die aus Ihrem Zugang zu und der Nutzung unseres Services resultieren (iv) Fehlern, Viren, Bugs, Trojanern, Unterbrechungen oder Ausfallzeiten des Services und/oder Drittanbietersoftware (v) jeder Nutzung des Services durch den Kunden.
21.6. ParkBees Gesamthaftung übersteigt in keinem Fall einen Betrag von EUR 2.500, außer wenn die entsprechenden Schäden als Ergebnis vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit (opzet of bewuste roekeloosheid) seitens ParkBee entstehen.
21.7. Der Kunde stimmt zu, ParkBee und seine verbundenen Unternehmen, das Management, Führungskräfte, Vertreter, Subunternehmer und Mitarbeiter von und gegen Drittansprüche zu entlasten und zu entschädigen, die aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Nutzung durch den Kunden, einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, des Managements, der Führungskräfte, Vertreter, Subunternehmer und Mitarbeiter und oder anderer Personen entstehen: (i) Nutzung des Services; und (ii) Verletzung der Bedingungen, einschließlich aller Haftungen oder Kosten, die aus allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden (tatsächlichen und Folgeschäden), Klagen, Urteilen, Prozesskosten und Anwaltsgebühren jeder Art und Natur entstehen.
21.8. Die in dieser Klausel 21 festgelegten Haftungsbeschränkungen können auch vom entsprechenden Parkhaus-Garagen- oder Immobilieneigentümer gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
22. Allgemeines
22.1. ParkBee behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit einseitig zu ändern, welche Änderungen sofort nach Verfügbarmachung dieser Änderungen für den Kunden durch ParkBee in Kraft treten. Falls der Kunde den überarbeiteten Bedingungen nicht zustimmt, sollte der Kunde ParkBee unverzüglich informieren und die Nutzung des Services einstellen.
22.2 Bei Unstimmigkeiten, Mehrdeutigkeiten oder Widersprüchen zwischen dieser Übersetzung und der englischen Originalfassung gilt ausschließlich die englische Version als verbindlich für die Auslegung und Durchsetzung.
22.3. Der Kunde stimmt der Nutzung seiner Daten für Marketingzwecke zu, wie in ParkBees Datenschutzerklärung angegeben: https://parkbee.com/de/pages/privacy.
22.4. Diese Bedingungen wurden in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt, wobei die englische Version als Original dient. Die Parteien erkennen an, dass bei Unterschieden oder Unstimmigkeiten zwischen einer übersetzten Version und der englischen Version der Bedingungen die englische Version Vorrang hat.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
23.1. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Niederlande und sind in Übereinstimmung mit diesen auszulegen. Falls Sie ein Verbraucher sind, der anderswo in der EU lebt, erfolgt diese Rechtswahl unbeschadet anwendbarer Bestimmungen des zwingenden Verbraucherschutzrechts unter den Gesetzen Ihres Wohnsitzlandes, soweit diese Ihnen mehr Schutz bieten.
23.2. Jeder Streit, der aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen entsteht, wird den zuständigen Gerichten in Amsterdam, Niederlande, vorgelegt, ungeachtet des Berufungsrechts. Falls Sie ein Verbraucher in der EU sind, einschließlich der Niederlande, hat auch das Gericht Ihres Wohnsitzes Gerichtsstand.